791/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Europa

 

Die Suche nach einer Endlagerstätte für hochradioaktiven Abfall in der Tschechischen Republik sollte daran erinnern, dass das Problem der Endlagerung 14 europäischen Staaten betrifft, die Kernreaktoren betreiben. Bislang gibt es kein sicheres Endlager in Europa. Allerdings sind gemäß 2011/70/Euratom EU Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle alle diese Staaten verpflichtet, detaillierte Programme darüber zu übermitteln, wann und wie sie diese Endlager bauen werden. Das Problem ist angesichts voller oder unsicherer Zwischenlager dringend.

Dabei fordert die Richtlinie einen gewissen Mindestinhalt für die aufzustellenden Entsorgungsprogramme. So müssen die Programme eine Bestandsaufnahme sämtlicher abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle beinhalten. Weiterhin haben die Mitgliedstaaten Konzepte, Pläne und technische Lösungen sowohl für die Errichtung von Endlagern als auch für die Zeit nach dem Verschluss der Endlager zu erarbeiten und für die Umsetzung einen konkreten Zeitplan, einschließlich der Regelung der Zuständigkeiten, zu erstellen. Die Entsorgungsprogramme sind der Kommission vorzulegen. Sollte diese der Auffassung sein, die Anforderungen der Richtlinie sind nicht erfüllt, kann sie von den Mitgliedstaaten eine Überarbeitung verlangen.

Angesichts der Tragweite dieser Aktivitäten und des möglichen Risikos für Menschen und Umwelt wäre es wünschenswert, den Status Quo der Umsetzung zu kennen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wird aufgefordert, Informationen bei der Europäischen Kommission einzuholen und den Nationalrat umfassend über den Status von Planung und Bau von Endlagerstätten für hochradioaktiven Abfall in Europa zu informieren."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.