819/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, KO Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Das freiheitliche Entlastungsmodell Teil I – Entlastung der Lohnsteuer-zahler (Arbeitnehmer und Pensionisten)

 

 

Die Steuer- und Abgabenquote in Österreich ist viel zu hoch. Laut aktuellsten Hochrechnungen der Statistikbehörde Eurostat hat Österreich erstmals das in aller Welt für seine hohen Steuern bekannte Schweden überholt. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind für immer mehr Menschen spürbar, die Arbeitslosigkeit steigt, viele Erwerbstätige bekommen ein Einkommen, das kaum zum Leben reicht; viele Familien und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher leben an bzw. bereits unter der Armutsgrenze.

 

Ein Steuerentlastungsmodell, das insbesondere sicherstellt, dass vom Einkommen genug zum Auskommen übrig bleibt, ist daher dringend erforderlich.

 

Zur steuerlichen Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher ist daher umgehend Folgendes umzusetzen:

 

Das Existenzminimum muss steuerfrei bleiben und als Sofortmaßnahme soll der Eingangssteuersatz auf 25 Prozent gesenkt werden. Die Steuerfreigrenze soll auf 18.000 Euro pro Jahr angehoben werden, von mehr als 18.000 bis 25.000 Euro pro Jahr kommt ein Steuersatz von 25 Prozent zur Anwendung und von mehr als 25.000 bis 40.000 Euro ein Steuersatz von 37,5 Prozent. Von mehr als 40.000 bis 80.000 Euro sollen 43,75 Prozent Steuern fällig werden und von mehr als 80.000 bis 120.000 Euro der aktuelle Spitzensteuersatz von 50 Prozent. Befristet soll es ab einem Einkommen von über 120.000 Euro im Jahr zu einem Steuersatz von 55 Prozent kommen.

 

Derzeit werden die Bezieher niedriger Einkommen durch die Sozialabgaben überproportional belastet; im unteren Einkommensbereich soll daher als flankierende Maßnahme eine Reduktion der Sozialabgaben erfolgen.

 

Arbeitnehmer sind die Stützen der Wirtschaft. Leistungsgerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und soziale Sicherheit sollen durch diese Maßnahmen bewirkt bzw. gefördert werden. Die Neugestaltung des Einkommensteuer-Tarifs hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher und wird eine Erhöhung der Inlandsnachfrage mit sich bringen. Allein durch diese vermehrten Ausgaben und die dadurch ausgelösten höheren Einnahmen bei der Umsatzsteuer kann bereits ein Teil der Tarifreform finanziert werden.

 

Dieses Entlastungspaket soll mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten.

 

 

Maßnahmen zur Gegenfinanzierung:

 

Die Gegenfinanzierung dieses Entlastungspakets soll neben der sich infolge der Neugestaltung des Einkommensteuer-Tarifs ergebenden Verstärkung der Kaufkraft und der damit einhergehenden Erhöhung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer insbesondere durch die Umsetzung folgender im Rahmen einer (Steuer-)Reform zu beschließenden Maßnahmen erfolgen:

 

·          Neukodifizierung des EStG 1988 und KStG 1988 unter Berücksichtigung einer rechtsformneutralen Besteuerung;

·          Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung;

·          Streichung der Steuerprivilegien von Privatstiftungen;

·          Bekämpfung des Steuerbetruges und der Steuerhinterziehung;

·          Kampf gegen die aggressive Steuerplanung und Schließung von Steuerschlupflöchern;

·          Umfassende Staats- und Verwaltungsreform;

·          Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters; Abschaffung aller Luxuspensionsprivilegien;

·          Umsetzung der 599 Vorschläge des Rechnungshofes zur Erhöhung der Effizienz, zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verwaltung, zur Stärkung der Bürgernähe und damit zur Hebung von Einsparungspotenzialen (RH-Bericht „Verwaltungsreform 2011“); Umsetzung der Ergebnisse des Österreich-Konvents;

·          Durchforstung des Förderdschungels; Abbau von Mehrfachförderungen; mehr Transparenz durch Einführung einer umfassenden Transparenzdatenbank;

·          Reduktion der Staatsausgaben.

 

 

Menschen arbeiten, um zu leben, und leben nicht nur, um zu arbeiten. Zur Entlastung der Lohnsteuerzahler (Arbeitnehmer und Pensionisten) durch eine Neugestaltung des Einkommensteuer-Tarifs stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine Steuerreform vorzulegen, die folgende Punkte sicherstellt:

 

·          Steuerfreies Existenzminimum von 18.000 Euro;

·          Sofortige Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent;

·          von über 18.000 bis 25.000 Euro pro Jahr: Steuersatz von 25 Prozent,

von über 25.000 bis 40.000 Euro pro Jahr: Steuersatz von 37,5 Prozent,

von über 40.000 bis 80.000 Euro pro Jahr: Steuersatz 43,75 Prozent,

von über 80.000 bis 120.000 Euro pro Jahr: Spitzensteuersatz von 50 Prozent;

·          Befristet für Einkommen von über 120.000 Euro im Jahr: Steuersatz 55 Prozent;

·          Stopp der kalten Progression durch regelmäßige Anpassung der Tarifstufen an die Inflation;

·          Reduktion der Sozialabgaben im unteren Einkommensbereich;

·          Halbierung der Arbeiterkammerumlage;

·          Keine steuerliche Mehrbelastung des 13. und 14. Monatsbezugs;

·          Erhalt von Steuerbegünstigungen bei Überstunden;

·          In-Kraft-Treten mit 1. Jänner 2015.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.