850/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Information über Gefahren bei der Handy-Benutzung

 

 

Um dem Gesundheitsrisiko, das im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung bei der Benutzung von Mobiltelefonen besteht, vorsorglich zu begegnen, ist gezielte Bewusstseinsarbeit erforderlich. In diesem Sinn hat sich die Wiener Ärztekammer in verantwortungsvoller Weise bereits zum wiederholten Male dazu entschlossen, die Bevölkerung z.B. über Plakate in Arztpraxen darüber zu informieren, wie das persönliche Risiko aus medizinischer Sicht minimiert werden kann.

 

Unter dem treffenden Titel „Strahlende Informationen“ hatte die Wiener Ärztekammer bereits vor bald zehn Jahren erstmals „10 medizinische Handy-Regeln“ formuliert, deren Berücksichtigung zur Minimierung der Strahlungsbelastung beim Verwenden von Mobiltelefonen beiträgt und auch Fragen der Strahlungsbelastung für unbeteiligte Dritte berührt.

Damit steht diese Aktivität der Wiener Ärztekammer im Einklang mit dem Minimierungsprinzip, das u.a. in den wiederholten Äußerungen des Obersten Sanitätsrats der Republik zum Thema Mobilfunk und Strahlungsbelastung einen zentralen Stellenwert einnimmt.

2013 hat die Wiener Ärztekammer die „10 medizinischen Handy-Regeln“ unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Entwicklungen adaptiert, modifiziert und ergänzt. Dabei gehe es – so die Ärztekammer - nicht nur um Aspekte der von Handy bzw. Basisstation emittierten Strahlung, sondern etwa auch um die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch inadäquate Nutzung, die stetig zunehmende Internet- und Handysucht sowie die psycho-sozialen Folgen einer massiven Veränderung der Kommunikationskultur durch die globalisierte Massennutzung der Mobilfunktechnologie. Das Vorsorgeprinzip sei deshalb so wichtig, weil die (gesundheitlichen) Folgen erst in den nächsten Jahrzehnten durch Langzeitstudien definitiv beleg- oder widerlegbar sein werden.

 

Anders als die Wiener Ärztekammer konnte sich die Regierung in den letzten Jahren nicht für entsprechende Bewusstseinsbildungs- und Vorsorgemaßnahmen erwärmen. Verantwortungsvolles Vorgehen kann jedoch in einem so wichtigen Feld nicht auf das freiwillige Engagement einzelner Organisationen in Teilen des Bundesgebiets und auf eigene Kosten beschränkt bleiben, sondern sollte staatlicherseits und bundesweit aufgegriffen und zum Anlass für eine entsprechende Informationskampagne werden. Ähnlich der langjährig gängigen und regelmäßig als sehr erfolgreich beschriebenen Praxis im Bereich der Verkehrssicherheit ist auch bei der Sicherheit vor Strahlungsbelastung infolge der Benutzung von Mobiltelefonen entsprechendes staatliches Engagement im Sinne des per Verfassung gebotenen umfassenden Gesundheitsschutzes dringend nötig.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in inhaltlicher Anlehnung an die aktualisierten „10 medizinischen Handy-Regeln“ der Wiener Ärztekammer eine bundesweite, den z.B. im Bereich der Verkehrssicherheit üblichen Standards entsprechende Informations- und Bewusstseinsbildungs-Kampagne über die Strahlung von Handys/Mobiltelefonen, die damit verbundenen Risken und die Minimierung dieser Risken für sich selbst und unbeteiligte Dritte durchzuführen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.