859/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.01.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend diskriminierungsfreie Blutspende

 

In der Blutspenderverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit heißt es in § 5:

"§ 5. (1) Folgende Personen sind nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4 von der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dauernd auszuschließen:

(...)

3. Personen, bei denen einer der angeführten Risikofaktoren oder eine der angeführten Infektionen oder Krankheiten anamnestisch festgestellt wird:

(...)

s) dauerndes Risikoverhalten für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV, (...)"

Aufgrund dieser Bestimmung ist es derzeit Praxis, potentielle männliche Spender im Rahmen eines Fragebogens mit Fragen, die die sexuelle Orientierung betreffen, zu konfrontieren. Die Gleichsetzung von Sex unter Männern und damit auch von Homosexualität, mit einem dauernden Risikoverhalten, ist jedoch abzulehnen. Die Volksanwaltschaft hat bereits in ihrem Bericht aus dem Jahre 2010 (S.284) moniert, dass sich daraus kein zwingender Ausschluss von homosexuellen Männern ableiten ließe.

Das Gesundheitsministerium orientiert sich hier scheinbar an den Richtlinien der EU und an internationalen Entwicklungen. Die gegenwärtige Regelung in Österreich ist aus diesem Grund vor allem auf die Direktive der Kommission 2004/33/EC (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:091:0025:0039:EN:PDF) zurückzuführen, in der eine ähnliche Formulierung wie in Österreich gewählt wurde, in der geregelt wird, dass Personen auszuschließen sind, "[...] whose sexual behaviour puts them at high risk of acquiring severe infectious diseases that can be transmitted by blood." (Annex III, Point 2.1)

In der letzten Legislaturperiode wurde von BM Alois Stöger zwar eine diesbezügliche Neufassung der Blutspenderverordnung in Aussicht gestellt (siehe 5879/AB; XXIV.GP), eine tatsächliche Überarbeitung fand bislang aber nicht statt.

In den USA gibt es bei diesem Thema bereits große Bewegung: So hat die FDA angekündigt, die Regelung dahingehend zu lockern, dass nur noch Männer auszuschließen sind, die in den letzten 12 Monaten Sex mit Männern hatten. Dadurch sind aber immer noch Männer, die regelmäßigen sexuellen Kontakt - etwa mit einem festen (eingetragenen) Partner - haben, ausgeschlossen. Wird diese Regelung in den USA umgesetzt, dann würde sich allerdings auch die EU daran orientieren. Es ist daher höchst an der Zeit, auch in Österreich eine angemessene, nicht diskriminierende Regelung betreffend Blutspenden zu ermöglichen. Es scheint in diesem Zusammenhang nötig zu sein, eine allgemeine europäische Lösung zu finden. Einige Länder (z.B. Spanien und Großbritannien) haben die Regelung bereits geöffnet und in vielen anderen wird über eine Öffnung bereits debattiert.

Dass es tatsächlich zu einem Überdenken des generellen Ausschlusses von Männern, die Sex mit Männern haben, kommen könnte, belegt auch ein Gutachten eines Generalanwaltes des EuGH. Eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern könne nicht als dauerhafter Ausschlussgrund angesehen werden. Ein dauerhafter Ausschluss sei nicht zulässig, da so Männer, die nur gelegentlich homosexuellen Verkehr haben, gegenüber heterosexuellen Personen, die regelmäßig ungeschützten Verkehr haben - und damit ein riskanteres Sexualverhalten haben - schlechter gestellt wären. Das einzige Kriterium dürfe deshalb nur das individuelle Risikoverhalten für eine HIV-Ansteckung sein. Auch wenn das EuGH-Urteil noch nicht gefallen ist, orientieren sich die Richter meist an den Gutachten, weshalb ein entsprechendes Urteil zu erwarten ist.

Im Sinne des Kampfes für Gleichberechtigung und Anti-Diskriminierung ist es eine Schande für die Politik, dass die wesentlichen Reformschritte in diesem Bereich von Höchstgerichten erzwungen werden mussten (z.B. Adoptionsrecht für homosexuelle Paare). Es wäre an der Zeit, dass die Politik den Mut zurückgewinnt, sich eigenständig für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierungen stark zu machen, anstatt von Höchstgerichten stets dazu gezwungen zu werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, sich bei der nächsten Sitzung des EPSCO-Rates für eine gesamteuropäisches Vorgehen im Bereich der Regelung der Blutspende einzusetzen, dass die sexuelle Orientierung potenzieller Spender_innen alleine keinen Ausschließungsgrund mehr darstellen darf und eine nicht-diskriminierende Lösung erzielt wird, die auf das tatsächliche sexuelle Risikoverhalten abzielt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.