87/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Agrotreibstoffe aus Lebens- oder Futtermitteln

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Erneuerbare-Energien-Richtline und die Kraftstoffqualitätsrichtline fördern die Nutzung von Agrotreibstoffen in der EU. Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr 10% betragen. In Österreich lag der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch im Verkehr 2012 bei 6,77%. Damit wurde das derzeit geforderte Anteil an Erneuerbaren von 5,75% deutlich übertroffen.

 

Agrotreibstoffe, die aus Lebens- und Futtermitteln hergestellt werden, ziehen jedoch zahlreiche negative Auswirkungen nach sich. Sie erzielen vielfach nicht den erhofften Klimanutzen, vor allem aufgrund indirekter Landnutzungsänderungen. Darüber hinaus fördern sie die Konkurrenz um Agrargüter, Land und Wasserressourcen ebenso wie Vertreibungen.

 

Neben zahlreichen umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen haben auch Weltbank, OECD, FAO, EU-Kommission und zahlreiche weitere internationale Institutionen in verschiedenen Studien vor den sozialen und ökologischen Auswirkungen der derzeitigen Agrotreibstoffbeimischungspolitik der EU gewarnt. Sie haben auch bereits mehrmals dazu aufgefordert, die Beimischungsquoten zu überdenken und zu verringern. Weiters wurde gefordert, Subventionen und Steuererleichterungen für die Agrotreibstoffproduktion auszusetzen

.

Studien zeigen, dass so genannter Biotreibstoff vielfach sogar klimaschädlicher als fossiler Kraftstoff ist. Um die gegenwärtigen Agrotreibstoffbeimischungsquoten erfüllen zu können, ist die EU auf Importe aus Drittstaaten angewiesen. Mit steigender Beimischung wird sich vor allem der Bedarf an Importen im Bereich Agrodiesel enorm erhöhen.

 

Auf die eingangs beschriebenen Fehlentwicklungen hat die Europäische Kommission im Oktober 2012 reagiert und einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Dieser soll die  negativen Auswirkungen des Agrotreibstoffeinsatzes begrenzen. Die wesentlichsten Vorschläge der Kommission sind:


·        Bis 2020 sollen konventionelle Agrotreibstoffe aus Nahrungspflanzen auf 5% des Kraftstoffverbrauchs begrenzt werden.

·        Agrotreibstoffe aus neuen Anlagen müssen im Vergleich zu fossilen Energien ab Juli 2014 mindestens 60% Treibhausgase einsparen.

·        Die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen (ILUC) müssen von den ProduzentInnen in der Berichterstattung berücksichtigt werden. Bei Nicht-Einhaltung der Treibhausgaseinsparungsziele können die ProduzentInnen aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

·        Ab 2020 sollen 2% der Kraftstoffe aus Agrotreibstoffen der zweiten Generation stammen.

 

Das EU-Parlament hat im Herbst 2013 Mehrheiten für folgende Positionen gefunden:

 

·        Begrenzung von Agrotreibstoffen aus Nahrungs- und Energiepflanzen auf 6% des Kraftstoffverbrauchs

·        Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderung sollen in der Kraftstoff-qualitätsrichtlinie ab 2020 berücksichtigt werden

·        Ab 2020 sollen 2,5% der Kraftstoffe aus Agrotreibstoffen der zweiten Generation stammen

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

·        Begrenzung auf eine maximal 5%ige Beimengung von Agrotreibstoffen aus Nahrungs- und Energiepflanzen,

 

·        die Erneuerbare-Energien- und die Kraftstoffqualitätsrichtlinie ist dahingehend zu erweitern, dass indirekte Landnutzungsänderungen in die Treibhausgasbilanzen einbezogen werden,

 

·        ein umfassendes Assessment aller relevanten sozialen, menschenrechtlichen, ernährungsbezogenen und ökologischen Auswirkungen der Agrotreibstoff-politik,

 

·        Verschärfung der Richtlinien hinsichtlich menschenrechtlicher Mindest-standards in Lieferdrittländern und die Einhaltung der ILO Konvention 1698 zum Schutz der Rechte von indigenen Völkern,

 

·        ein verpflichtendes Reduktionsziel für den Energieverbrauch im Verkehrssektor von 20 Prozent bis 2020

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.