925/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Überführung der aktuellen Schulverwaltung in Bildungsregionen mit einem proaktiven Bildungsservice

 

Eine Reform der österreichischen Schulverwaltung ist dringend notwendig und erfolgskritisch für unsere Bildungszukunft. Die derzeitigen Strukturen sind nicht mehr zeitgemäß und eine parteipolitische Durchdringung, wie sie aktuell praktiziert wird, ist für das Schulsystem vielerorts dysfunktional. Qualität, Kompetenz und Engagement werden zu oft durch Parteibuchwirtschaft abgedrängt. Darüber hinaus soll Schule nicht länger als Verwaltungsaufgabe gedacht, sondern als wichtiges Gestaltungsfeld begriffen und gelebt werden. Gerade die avisierte Stärkung autonomer Gestaltungsspielräume für Schulen eröffnet hier viele Chancen, bedingt aber gleichzeitig einen Bewusstseinswandel in der Schulverwaltung.

Daher fordern wir die Abschaffung der Landesschulräte und die Einführung von Bildungsregionen:

Die Bildungsregionen werden so definiert, dass in jeder Region das gesamte Spektrum an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen abgedeckt ist. Denkbar sind etwa Bildungsregionen in der Größe mehrerer Bezirke.  An die Stelle der Schulbehörden und Schulinspektor_innen tritt ein Bildungsservice, das Schulen – und auch Kindergärten und andere elementarpädagogische Einrichtungen – bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung unterstützt. Das Bildungsservice ist eine Einrichtung des Bundes, die regional organisiert ist. Ein jeweils interdisziplinär zusammengesetztes Team regionaler Qualitätsmanager_innen begleitet die Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen in der Erreichung der vorgegebenen Bildungs- und Qualitätsziele sowie bei Schulmanagement und -entwicklung.

Das Bildungsservice stärkt auch die Kooperation und Vernetzung zwischen den Schulen. Die Vielfalt pädagogischer Konzepte und standortspezifischer Profilierungen soll als Mehrwert begriffen und das Voneinander-Lernen schulübergreifend forciert werden. Dafür sind im Bildungsservice eigene Budgets und Projekte zu definieren. Das Ziel ist ein kollaboratives Lernen des Systems Schule. Internationale Studien zeigen, dass Autonomie nur in Verbindung mit einer verbindlichen gemeinsamen Zielsetzung (Bildungsstandards, Lernziele) und der Stärkung von Kooperationsmöglichkeiten aller Beteiligten ihre positive Wirkung auf das System Schule entfalten kann.

Zu den bundesweiten Aufgaben des Bildungsservices gehört die Unterstützung der Pädagog_innen bei der Suche, Erstellung und Weiterentwicklung von Unterrichtsmaterialien. Das Bildungsservice betreibt, wartet und moderiert dafür ein System nach dem Open Source Prinzip – Unterrichtsmaterialien 2.0.

Besonderes  Augenmerk in seiner Ausrichtung und Arbeit legt das Bildungsservice auf die Nahtstellen im Bildungssystem. Daher ist es auch als „Betreuung aus einer Hand“ für alle pädagogischen Einrichtungen zu konzipieren: von der Elementarpädagogik, über die Primarstufe bis hin zum Ende der Sekundarstufe II. Dadurch werden die Kooperation zwischen elementarpädagogischen Einrichtungen und der Primarstufe und die Zusammenarbeit beim Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe gestärkt. Die Übergänge sollen fließender und mehr im Sinne der Schüler_innen gestaltet und begleitet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, ehest möglich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Struktur der aktuellen Schulverwaltung in „Bildungsregionen“ überzuführen. In diesen Bildungsregionen soll ein „Bildungsservice“ eingerichtet werden,  das als proaktiver Partner in der schulischen Qualitätsentwicklung  und -sicherung dient."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.