936/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Einsatz von mehrspurigen Fahrrädern

Im Rahmen des EU-Projekts "Cyclelogistics" wurde eine Studie erstellt, die zeigt, dass 51 Prozent aller privaten und kommerziellen Pkw-, Lkw- und Motorradfahrten im innerstädtischen Gütertransport mit dem Fahrrad erledigt werden könnten. Die positiven Effekte davon wären nicht nur maßgebliche Einsparungen beim Treibstoffverbrauch und Ausstoß von Emissionen, sondern auch die Lärm- und Feinstaubbelastung würden auf diesem Weg dramatisch reduziert werden.

Die Vorteile liegen laut Studie etwa für Liefer- und Botendienste auf der Hand: Lastenräder oder Radanhänger brauchen weniger Parkplätze, sind Ladeverboten in Fußgängerzonen nicht unterworfen und meist schneller als ihre motorisierten Pendants – zumindest auf kurzen Strecken und im Stoßverkehr. Und sie können ein dichteres Straßennetz nutzen – weil sie meist gegen Einbahnen, auf Busspuren und Radwegen fahren können. Auch in Österreich ist in den letzten Jahren ein verstärkter Einsatz von Lastenrädern erkennbar, dabei haben selbst große Handelsketten die Vorteile dieser Transportform schon erkannt.

Und: Der Kauf von Lastenrädern wird auch gefördert, nämlich im Rahmen von klimaakiv mobil. Betriebe, Gemeinden, Vereine etc. können demnach eine Förderung in der Höhe von maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bei Unternehmen bzw. max. 50 Prozent bei Gemeinden beantragen.

In Gesprächen mit Vertretern aus der „Lastfahrrad-Szene“ wurde allerdings klar, dass die derzeitigen Regelungen in der Fahrradverordnung Anpassungen erforderlich machen, um den Bedürfnissen gerecht zu werden und damit einer weiteren Marktdurchdringung nicht entgegen zu stehen, insbesondere mit Hinblick auf das erlaubte Lastgewicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, das in der Fahrradverordnung  festgeschriebene maximale Ladegewicht für mehrspurige Fahrräder auf 300 Kilogramm anzuheben (§7 Fahrradverordnung). Zudem soll dem Verkehrsausschuss eine Evaluierung vorgelegt werden, ob eine Benutzung von Radwegen für mehrspurige Fahrräder von einer maximalen Breite von derzeit 80 cm auf 90 cm erhöht werden kann (§ 68 Straßenverkehrsordnung).“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.