939/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Emissionszertifikate-Gesetz 2011 (EZG 2011)

 

Gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Emissionshandelsrichtlinie (2009/29/EG) obliegt die Verwendung der Einnahmen aus der Versteigerung der Zertifikate zwar den Mitgliedsländern der Europäischen Union, jedoch sollen ebendiese Einnahmen zu mindestens 50 Prozent für Maßnahmen im Bereich Klimaschutz, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien oder Forschung und Entwicklung energieeffizienter und sauberer Technologien in Sektoren, die unter diese Richtlinie fallen, verwendet werden.

Das hohe Ambitionsniveau der Umweltziele Österreichs spiegelt sich im Doppelbudget 2014/2015 nicht wider, sodass die bis zum Jahr 2020 gesetzten Ziele aus heutiger Sicht bereits auch ohne die geplanten Kürzungen nicht erreicht werden können. So erfordert beispielsweise alleine das CO2-Ziel bis zum Jahr 2020 laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) jährlich zusätzliche Investitionen in Höhe von 2% des BIP, was massive Aufwendungen und auch eine enorme Belastung des Staatsbudgets Österreichs bedeutet.

Entgegen eben diesem Umstand und den Bestimmungen des Artikels 10 Abs. 3 der Emissionshandelsrichtlinie (2009/29/EG) wurden und werden die durch den EU-Emissionshandel generierten Mehreinnahmen keiner zweckgebundenen, adäquaten Verwendung zugeführt, sondern fließen derzeit in das allgemeine Budget.

Eine zentrale Maßnahme zur Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaschutzziele stellt die thermisch-energetische Sanierung der bestehenden Gebäude dar. Die diesbezügliche Sanierungsrate liegt in Österreich nach wie vor bei rund einem Prozent, müsste zur Erreichung der EU-2020-Ziele jedoch auf mindestens drei Prozent angehoben werden. Entsprechende Investitionen und eine Förderung eben dieser thermischen Sanierungsmaßnahmen hätten laut zahlreichen Studien des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) einen gesamtwirtschaftlichen positiven Effekt. Die Förderung würde sich zudem nicht nur selbst finanzieren, sondern so auch steuerliche Mehreinnahmen generieren (vgl.: WIFO 2010: „Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009“).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird dazu aufgefordert, sich in Abstimmung mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, mindestens 75 Prozent der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten für Maßnahmen der thermischen Sanierung, beispielsweise auf dem Weg einer Aufstockung des Sanierungsschecks, ab dem Jahr 2016 Zweck zu widmen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.