94/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 17.12.2013
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Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen
BEGRÜNDUNG
Menschen mit Behinderungen, besonders behinderte Frauen, werden häufiger Opfer von sexuellem Missbrauch oder Gewalt als nicht behinderte Frauen und Männer.
Menschen mit intellektueller Behinderung, Kommunikationsbeeinträchtigungen und Mehrfachbehinderungen stellen dabei die am häufigsten betroffenen Personengruppen da.
Die letzten Zahlen darüber stammen bereits aus dem Jahr 1996. Damals wurde im Rahmen einer Fachtagung zur sexuellen Ausbeutung von Menschen mit Behinderungen die Studie „Weil das alles wehtut mit Gewalt“ vorgestellt. Darin gaben 64 % der befragten Frauen und 50 % der befragten Männer mit Behinderungen an, bereits sexuelle Gewalt erlebt zu haben.
In vielen Fällen handelt es sich um Missbrauch in Behinderteneinrichtungen.
Dass Missbräuche in Behinderteneinrichtungen oft nicht ans Tageslicht kommen, hat
mehrere Gründe. Die Opfer können sich oft nur schwer artikulieren, sind von der Einrichtung abhängig und haben daher Angst, lebenslang als „Nestbeschmutzer“ dazustehen.
Artikel 16 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung
beinhaltet die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Die Vertragsstaaten
sind verpflichtet, alle geeigneten (Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs-
und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder
Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.
Da die in Österreich zu diesem Thema erstellten Studien (neben der oben erwähnten
gibt es noch die Studie „Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag“ aus dem Jahr
1997) bereits ca. 14 Jahre alt sind, wäre es sinnvoll eine neue Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben. Es ist jedoch leider davon auszugehen, dass die damals erhobenen Zahlen noch immer aktuell sind.
Ein großes Problem ist die Tabuisierung des Themas mit den damit verbundenen fehlenden Maßnahmen zu Gewaltprävention und Empowerment von behinderten Menschen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, unter Einbindung des Justiz-, Innen-, Frauen- und Wirtschaftsministeriums folgende Maßnahmen zu setzen:
- Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zum Thema Missbrauch von Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Behinderteneinrichtungen
- Ausarbeitung von geeigneten gewaltpräventiven Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
- Schaffung von barrierefreien Beratungsstellen für behinderte Gewaltopfer
- Empowerment-Trainings für Menschen mit Behinderungen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.