948/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend schrittweise Senkung der Arbeiterkammerumlage

 

Durch die Anfragenbeantwortung (3089/AB) wurde es möglich einen detaillierten Einblick in die Gebarung der Arbeiterkammer zu gewinnen. Für ganz Österreich stieg die Höhe der Arbeiterkammerumlage von 278.797.709,89 € (2004) auf 390.670.065,06 € (2013), das ist eine Steigerung um 40,13%, was jährlich durchschnittlich 4,46% sind, was vor allem auf ein höheres Lohnniveau, aber auch eine positive Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen ist.

Die Mittelverwendung der Arbeiterkammern zeigt, dass ein Einsparungspotenzial möglich wäre. Zählt man die Personalstände der Landeskammern zusammen ergibt sich eine Steigerung von 2.395,32 (2004) auf 2.623,8 (1. Halbjahr 2014) oder eine Steigerung um 9,54%. Interessant ist diese Entwicklung vor allem im Hinblick auf Nachbesetzungsstopps im öffentlichen Dienst aufgrund von Einsparungsmaßnahmen. Aufgrund der Selbstverwaltung der Kammern - die nicht angegriffen werden soll - gibt es keine Möglichkeit in die Stellenentwicklung und die Personalausgaben der Arbeiterkammern einzugreifen. So stiegen vor allem aufgrund der Mitarbeiterzahlen im abgefragten Zeitraum auch die Personalausgaben, von 131.464.820,42 € (2004) auf 183.707.306,89 € (2013), was ein Plus von 39,73% bedeutet. So stiegen in einigen Landeskammern auch die Personalausgaben als Anteil der Gesamtausgaben extrem an. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben in der AK Burgenland stieg z.B. von 49,69% auf 56,61%, in der AK Tirol z.B. von 32,83% auf 40,38%.

Auch andere (indirekte) Personalkosten stiegen. Die personalabhängigen Rückstellungen (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc.) hatten eine besonders interessante Entwicklung zu verzeichnen. Diese Rückstellungen werden getätigt, um zukünftige Ansprüche von Mitarbeiter_innen gegenüber der Arbeiterkammer bzgl. deren Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen etc., zu decken. Bundesweit stiegen diese Arten der Rückstellungen von 67.839.337,56 € (2004) auf 129.727.604,77 € (2013), was einer Steigerung von 91,23% entspricht. Den absoluten Ausreißer stellt hier die AK Wien dar, in der ja auch die Funktionär_innen der Bundesarbeiterkammer angesiedelt sind. Hier steigen die personalabhängigen Rückstellungen von 5.317.393 Mio. € (2004) auf 62.372.083 Mio. € (2013) – ein Plus von 1.172%.


Anstatt in eine vielbeworbene Entlastung der Arbeitnehner_innen - auch im Sinne von Verwaltungseffizienz und interner Organisationseffizienz - zu investieren, vergrößerten sich auch die allgemeinen Rücklagen immer weiter. So stieg die Höhe von Rücklagen von 87.741.523,86 € (2004) auf einen Höhepunkt von 111.031.696,19 € (2012) - Eine Steigerung von 26,54%.

Eine stufenweise Senkung der Arbeiterkammerumlage wäre nicht nur im Sinne einer effizienten Mittelverwendung von Zwangsbeiträgen, sondern auch im Sinne einer Abgabenentlastung zu forcieren, da eine Beitragssenkung insbesondere niedrige Einkommen anteilsmäßig am stärksten entlasten würde. Dies zeigt folgende Tabelle unter der Annahme einer Reduktion der Arbeiterkammerumlage um 50%:

Dass die Entlastung für geringe Einkommen am größten ist, zeigt auch folgende Grafik:

 

 

/download/attachments/12225149/image2015-2-17%2017%3A44%3A3.png?version=1&modificationDate=1424191334000&api=v2

 

 

Aufgrund einer positiv zu erwartenden Beschäftigungs- und Gehaltsentwicklung ist auch in Zukunft mit steigenden Einnahmen aufgrund der Arbeiterkammerumlage zu rechnen. Eine Senkung des Einnahmenniveaus auf jenes von 2004 scheint durch eine jährliche Absenkung der Arbeiterkammerumlage um 0,05% in den kommenden fünf Jahren möglich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine schrittweise Absenkung der Arbeiterkammerumlage um jeweils 0,05% in den kommenden fünf Jahren vorsieht."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.