964/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Podgorschek, DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse

 

 

Die österreichischen Staatsschulden betrugen 2014 bereits mehr als 80%. In den Berechnungen sind aber die Kosten der Hypo Alpe Adria beziehungsweise deren Abbaugesellschaft Heta noch gar nicht enthalten. Wie sich die Hypo genau auf die Staatsschulden auswirken wird, ist noch nicht abschätzbar.

 

Tatsache ist, dass die Steuer- und Abgabenquote in Österreich viel zu hoch ist. Laut Hochrechnungen der Statistikbehörde Eurostat hat Österreich bereits das in aller Welt für seine hohen Steuern bekannte Schweden überholt. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind für immer mehr Menschen spürbar, die Arbeitslosigkeit steigt, viele Erwerbstätige bekommen ein Einkommen, das kaum zum Leben reicht, gerade viele Familien leben an bzw. bereits unter der Armutsgrenze.

 

Aufgrund des viel zu hohen Steuerniveaus muss der Abbau des Budgetdefizits aber nicht durch Steuererhöhungen, sondern ausgabenseitig vorgenommen werden.

 

Um ausufernder Verschuldungspolitik zu Lasten der jungen und künftiger Generationen - auch durch zukünftige Regierungen - nachhaltig einen Riegel vorzuschieben, ist es notwendig das gesamtstaatliche strukturelle Defizit auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu begrenzen. Haushaltsdefizite dürfen nicht mehr durch immer neue Kreditaufnahme über dem oben angeführten Wert ausgeglichen werden.

 

So könnte konjunkturellen Effekten effizienter Rechnung getragen werden. Der Spielraum, um ökonomischen Abschwüngen zu begegnen und diesen entsprechend - etwa in Form erhöhter Staatsausgaben oder Steuererleichterung, um die Binnennachfrage zu erhöhen - entgegenzuwirken, wäre wesentlich breiter. Diese unabdingbare Handlungsfähigkeit des Staates zur Bewältigung zukünftiger Krisen muss gewährleistet und ausgeweitet werden. Auch in wirtschaftlichen Hochphasen stetig steigende Verschuldung und sich entsprechend erhöhende Zinszahlungen verringern die Möglichkeiten der Politik, wirksam und mit den nötigen finanziellen Mitteln einzugreifen und die wirtschaftliche Entwicklung weitgehend zu stabilisieren.

 

Natürlich kann es in manchen Situationen sinnvoll und notwendig sein, die höchstzulässige Neuverschuldungsgrenze zu überschreiten. Negative externe Effekte wie Naturkatastrophen oder andere Schocks, die sich der Einflussnahme der Regierung im Fall des Eintretens weitgehend entziehen, müssen Berücksichtigung finden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass das erhöhte Defizit so rasch wie möglich zurückgeführt wird.

 

Um die Einhaltung dieser Schranke zu garantieren, ist es notwendig, das betreffende Gesetz als verbindliche Grundlage des Budgets in der österreichischen Verfassung zu verankern.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Angeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die die Einführung einer im Verfassungsrang stehenden Schuldenbremse im obigen Sinn beinhaltet und die damit die Stabilität des Staatshaushaltes auch in Zukunft gewährleistet."

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.