988/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen zur Senkung der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen

 

BEGRÜNDUNG

 

Auch nach neuesten verfügbaren Zahlen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Während im Februar 2015 im Vergleich zum Februar des Vorjahres um 5,8 Prozent mehr Menschen ohne Job waren, beträgt der Zuwachs an Arbeitslosigkeit bei den behinderten Menschen um 15,4 Prozent. Die Aussetzung des besonderen Kündigungsschutzes für 4 Jahre und eine gestaffelte geringe Erhöhung der Ausgleichstaxe haben offensichtlich nicht den erhofften Erfolg gebracht.

Derzeit sind nur ca. 3 % aller Unternehmen in Österreich von der Behinderteneinstellungspflicht (ab 25 DienstnehmerInnen) erfasst und daher zur Zahlung einer Ausgleichstaxe verpflichtet, wenn sie diese nicht erfüllen.

Von diesen 3 % beschäftigen nur rund 20 % der privaten Unternehmen Menschen mit Behinderungen. Für die große Mehrheit der österreichischen Betriebe ist Behinderteneinstellung kein Thema.

Es besteht bei Österreichs Unternehmen generell ein großes Informationsdefizit über bestehende Förderungen wie zum Beispiel zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwandes oder die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen. Dieses Informationsdefizit muss beseitigt werden, um Ängste bei den UnternehmerInnen abzubauen. Auch neue Anreize und innovative Förderungen sind ebenso nötig wie Kampagnen zur Bewusstseinsbildung.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte enthält:

 

-       Berechnung der Ausgleichstaxe auf Lohnsummenbasis statt mittels Kopfquote

-       Erhöhung der Ausgleichstaxe auf ein branchenübliches Durchschnittsgehalt

-       Schaffung neuer Anreize und Förderungen für Unternehmen bei Anstellung von Menschen mit Behinderungen

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.