993/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

Parlamentarische Materialien

mie

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Evaluierung der Forschungsprämie

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Rahmen der Steuerreform ist eine generelle Anhebung der Forschungsprämie von 10% auf 12% geplant, nachdem die steuerliche Begünstigung der Forschung am 1.1. 2011 von 8% auf 10% erhöht wurde. Die Aufwendungen des Bundes, für die Forschungsprämie betrugen im Jahr 2012: 574 Mio. EUR, im Jahr 2013: 378 Mio. EUR und im Jahr 2014: 375 Mio. EUR.[1]

 

Angesichts knapper Ressourcen so auch für die direkte Forschungsförderung und die Höhe der aufgewendeten Ressourcen für die indirekte Forschungsförderung ist es umso überraschender, dass es – obwohl seit Jahre von den Grünen, vom Rechnungshof, und der OECD eingefordert – nach wie vor keine umfassende Evaluierung über die Auswirkungen der Forschungsprämie auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen und die Steigerung der Innovationsleistung in Österreich gibt. Weiters mangelt es auch an Transparenz und fundierten Informationen bezüglich der Förderstruktur.

 

Der Rechnungshof hält in seinem Bericht[2] im Jahr 2013 zur Transparenz von Begünstigungen im Einkommenssteuerrecht folgendes fest: “Die steuerliche Forschungsförderung wirkte im Wesentlichen quotenorientiert (möglichst hohe Zahl von Förderungsfällen); messbare qualitätsorientierte Outputindikatoren, wie etwa die Zahl der Patente und Publikationen, die Entwicklung der Beschäftigungsdynamik in (neu gegründeten) Unternehmen oder die Zahl der Forschungskooperationen mit Wissenschaftseinrichtungen, spielten keine Rolle.”[3]

 

Öffentlich bekannt sind derzeit nur bruchstückhafte Fakten bezüglich der Inanspruchnahme der Forschungsprämie und ihrer Effizienz und Effektivität, wie z.B. dass derzeit "vier Fünftel der Forschungsprämie an Großbetriebe" ausgeschüttet werden.[4]  

Gerade auch im Lichte der von der Regierung in der FTI-Strategie formulierten Ziele, sollte höchstes Interesse an fundierten Daten zur Treffsicherheit der Instrumente und Fördermaßnahmen bestehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert,

 

·        dem Nationalrat bis zum 1. Mai 2015 einen umfassenden Bericht bezüglich der Forschungsprämie (Zeitrahmen seit Einführung) vorzulegen, mit den Schwerpunkten: Größenstruktur der Unternehmen und Volumen der Inanspruchnahme, Branchenstruktur und Bundesländer.

 

·        eine sich an internationalen Standards orientierende Evaluierung durchzuführen,  mit Schwerpunkt auf die Auswirkungen (insbesondere Lenkungs- und Wirkungseffekte) der diversen steuerlichen Begünstigungen für F&E Tätigkeiten – unter besonderer Berücksichtigung der Effektivität und Effizienz, Betriebsgröße, der Branchenzugehörigkeit und dem Zusammenspiel mit anderen (direkten) Forschungsfördermaßnahmen;

 

·        Klarheit zu schaffen, inwieweit die angestrebten Ziele durch die indirekte Forschungsförderung erreicht wurden;

 

·        die detaillierten Evaluierungsergebnisse dem Nationalrat zur Beratung bis

1. September 2015 in Form eines umfassenden Berichts zuzuleiten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] siehe Forschungs- und Technologiebericht 2014, S.196

[2] siehe RH Bericht zu Transparenz v. Begünstigungen im Einkommensteuerrecht/Bund 2013/3

[3] siehe RH Bericht zu Transparenz v. Begünstigungen im Einkommensteuerrecht/Bund 2013/3, S. 146

[4] APA0198 5 WI 0423 XI Di, 05.Mär 2013