1000/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0072-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1074/J vom 20. März 2014 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 14.:
Gemäß § 75 Abs. 1 Aktiengesetz fällt der Abschluss von Vorstandsverträgen in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates. Die vorliegenden Fragen betreffen damit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz (GOG) 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen