1002/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
BMJ-Pr7000/0063-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 1066/J-NR/2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Elisabeth Grossmann und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2013“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7 und 9 bis 17:
Soweit auswertbares Zahlenmaterial aus den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz vorhanden war, verweise ich auf die der Anfrage angeschlossenen Tabellen. Was Zahlen zu (rechtskräftigen) Verurteilungen anlangt, sind diese grundsätzlich der Gerichtlichen Kriminalstatistik zu entnehmen, die mittlerweile über eine Datenbank der Statistik Austria für jedermann im Internet öffentlich zugänglich ist (siehe http://statcube.at/superweb/login.do?guest=guest). Für das Jahr 2013 liegen jedoch noch keine Verurteilungszahlen vor. Bezüglich des Zugangskontrollgesetzes wurden keine Vorgänge (Strafanzeigen, Einstellungen, Erledigungen) registriert.
Zu 8:
Derzeit lässt sich keine nachhaltige Auswirkung der Novelle des Datenschutzgesetzes 2010 auf die Strafverfolgung und Verfahrenserledigung ableiten.
Wien, 18 . Mai 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.