1002/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0063-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 1066/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Elisabeth Grossmann und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2013“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7 und 9 bis 17:

Soweit auswertbares Zahlenmaterial aus den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz vorhanden war, verweise ich auf die der Anfrage angeschlossenen Tabellen. Was Zahlen zu (rechtskräftigen) Verurteilungen anlangt, sind diese grundsätzlich der Gerichtlichen Kriminalstatistik zu entnehmen, die mittlerweile über eine Datenbank der Statistik Austria für jedermann im Internet öffentlich zugänglich ist (siehe http://statcube.at/superweb/login.do?guest=guest). Für das Jahr 2013 liegen jedoch noch keine Verurteilungszahlen vor. Bezüglich des Zugangskontrollgesetzes wurden keine Vorgänge (Strafanzeigen, Einstellungen, Erledigungen) registriert.

Zu 8:

Derzeit lässt sich keine nachhaltige Auswirkung der Novelle des Datenschutzgesetzes 2010 auf die Strafverfolgung und Verfahrenserledigung ableiten.

 

Wien,    18    . Mai 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.