1003/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0063-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 1079/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Gernot Darmann und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kindesmissbrauch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Anlässlich dieser Anfrage wurde über die Verfahrensautomation Justiz (VJ) eine Auswertung zu den Straftatbeständen §§ 100, 101, 206, 207, 207a, 207b, 208, 208a, 212, 214 und 215a StGB durchgeführt. In den der Anfrage angeschlossenen Tabellen sind auch alle Fälle enthalten, die mit der besonderen Deliktskennung “SMK – Sexueller Missbrauch an Kindern” eingetragen wurden.

Zu 6 und 7:

Dazu liegen mir mangels Erfassung in den elektronischen Registern der VJ keine auswertbaren Daten vor.

 

Wien,   18     . Mai 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.