1005/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 1080/J-NR/2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Peter Wurm und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justiz-Causa B. gegen LKH Feldkirch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Angesichts des Wortlautes der Frage („durch Anzeigen oder von Amts wegen“) gehe ich davon aus, dass sie sich ausschließlich auf Strafverfahren bezieht. Gegen das LKH Feldkirch als Verband gab es kein Strafverfahren. Aufgrund einer Anzeige von E. B. wurde allerdings ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des LKH Feldkirch geführt.
Zu 2:
Gegen die Staatsanwaltschaft Feldkirch oder andere Staatsanwaltschaften wurden im Zusammenhang mit der in der Anfrage genannten „Justiz-Causa“ keine Verfahren geführt. Durch Anzeigen von E. B. wurden Ermittlungsverfahren gegen mehrere Staatsanwälte ausgelöst.
Zu 3:
Auf Grund der Anzeigen von E. B. wurden die Verfahren zunächst bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch sowie auch bei der Zentralen Staatanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption anhängig gemacht, letztendlich jedoch bei der Staatsanwaltschaft Steyr geführt.
Zu 4:
Eine Nennung der konkret befassten Staatsanwälte kann schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Betracht gezogen werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 5:
Ja.
Zu 6:
Abtretungen erfolgten auf Grund bestehender Konnexität gemäß § 26 Abs. 1 StPO zur gemeinsamen Führung mit anderen anhängigen Ermittlungsverfahren.
Zu 7 und 8:
In einem Verfahren beantragte die Staatsanwaltschaft Feldkirch gemäß § 28 StPO, ihr das Verfahren abzunehmen und einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen, weil das Verfahren gegen ein Organ derselben Staatsanwaltschaft zu führen gewesen wäre.
Zu 9:
Derzeit ist ein auf Anzeigen von E. B. basierendes Verfahren anhängig.
Wien, 18 . Mai 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter