1007/AB XXV. GP
|
|
BMJ-Pr7000/0066-Pr 1/2014 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Eingelangt am 20.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 1082/J-NR/2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „des Strafverfahrens von H.-P. M.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 13 bis 14:
Das angefragte Ermittlungsverfahren ist weiterhin anhängig. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich in diesem Verfahrensstadium aus Gründen des Datenschutzes, zur Sicherung des Ermittlungserfolges bei laufenden Strafverfahren sowie zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten keine Details zum Stand des nichtöffentlichen Verfahrens (§ 12 StPO) bekannt geben darf.
Zu 4 bis 6:
Das wegen des Verdachts des Förderungsmissbrauchs, der Untreue und des schweren Betrugs geführte Ermittlungsverfahren betrifft zwei Sachverhaltskomplexe, wobei ich aus den bereits genannten Gründen nicht näher auf die einzelnen Anschuldigungspunkte eingehen kann. Es wird aber auch gegen etwaige Mittäter und Mitwisser ermittelt.
Zu 7 bis 10:
Die von der Staatsanwaltschaft angekündigten Maßnahmen wurden durchgeführt. Zum Ergebnis kann ich aus den dargelegten Gründen nicht Stellung nehmen.
Zu 11 und 12:
Der Abschluss der Ermittlungen hängt vom Zeitpunkt des Einlangens noch ausständiger Ermittlungsergebnisse ab und liegt daher nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Wien, . Mai 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter