1009/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0068-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 1109/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Anwendung des Verbotsgesetzes und § 283 StGB (Verhetzung)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 13:

Ich darf auf die anlässlich dieser Anfrage vorgenommenen – und hier beigeschlossenen – Auswertungen verweisen. Die Frage 11 war einer automationsunterstützten Auswertung nicht zugänglich. Die Frage 13 kann nur auf die Dauer des Ermittlungsverfahrens – bzw. bei Gericht auf die Dauer der Hauptverhandlung – bezogen beantwortet werden. Eine automationsunterstützte Auswertung auch der Rechtsmittelverfahren bzw. neuerlichen Verhandlungen ist hingegen nicht möglich und würde eine unvertretbar aufwändige, händische Recherche erfordern.

 

Wien,        . Mai 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.