1009/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0068-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 1109/J-NR/2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Anwendung des Verbotsgesetzes und § 283 StGB (Verhetzung)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 13:
Ich darf auf die anlässlich dieser Anfrage vorgenommenen – und hier beigeschlossenen – Auswertungen verweisen. Die Frage 11 war einer automationsunterstützten Auswertung nicht zugänglich. Die Frage 13 kann nur auf die Dauer des Ermittlungsverfahrens – bzw. bei Gericht auf die Dauer der Hauptverhandlung – bezogen beantwortet werden. Eine automationsunterstützte Auswertung auch der Rechtsmittelverfahren bzw. neuerlichen Verhandlungen ist hingegen nicht möglich und würde eine unvertretbar aufwändige, händische Recherche erfordern.
Wien, . Mai 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.