101/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0033-I/PR3/2013     
DVR:0000175
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am 20. Jänner 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Schellenbacher und weitere Abgeordnete haben am 20. November 2013 unter der Nr. 42/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Funktionsweise, Betrieb und Auswirkung des Staumanagementsystems der ASFINAG auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für Autobahnen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei diesem System um ein Verkehrsbeeinflussungssystem i.S. des § 44c StVO 1960 handelt. Ein derartiges System hat auch, aber nicht nur, die Hintanhaltung oder zumindest Verzögerung von Stauereignissen zum Ziel; daneben soll auch für den Fall besonderer Witterungsverhältnisse – wie etwa starker Regen – die Flüssigkeit des Verkehrs durch Harmonisierung des Geschwindigkeitsniveaus aufrechterhalten werden.

 

Im Verlauf der A 2 Süd Autobahn sind mehrere solcher Verkehrsbeeinflussungsanlagen in Betrieb. Da Sie sich in Ihrer Anfrage spezifisch auf „Pendler in Fahrtrichtung Wien“ beziehen, gehe ich davon aus, dass Sie konkret die Anlage im Bereich zwischen km 1,341 und km 23,000 der A 2 ansprechen; die folgenden Antworten beziehen sich daher auf diesen Streckenabschnitt.


Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Seit wann ist diese Software, die den Verkehrsfluss misst, im Bereich der A2 im Einsatz?

Ø  Seit wann werden die gemessenen Daten herangezogen um temporäre Verringerungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Bereich der A2 zu erlassen?

 

Seit 6. September 2010 ist diese Software im Einsatz; seitdem stehen auch die Daten zur Verfügung.  

 

 

Zu Frage 3:

Ø  In welchen Schritten und durch welche Behörde erfolgt auf welche Weise die Verhängung einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit?

 

Die zuständige Behörde im Sinne des § 44c StVO (1960) ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. In einer Verordnung festzulegen sind die Straße oder Straßenstrecke, auf der die Verkehrsmaßnahmen gelten sollen und die beim Auftreten besonderer Verkehrs- oder Fahrbahnverhältnisse jeweils geltenden Verkehrsmaßnahmen. Je nach Verkehrs- oder Fahrbahnverhältnissen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen automatisiert in der Abstufung 120, 100, 80, 60 oder 40 km/h mit der Wirkung angezeigt, als ob der örtliche und zeitliche Umfang von der Behörde bestimmt worden wäre. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf Basis des § 44b StVO z.B. bei Unfällen, Pannen oder anderen gefährlichen Situationen in Abstimmung mit der Exekutive festgelegte Verkehrsbeschränkungen mittels manueller Schaltung anzuzeigen.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Gab es bei der ASFINAG oder dem zuständigen Ministerium deswegen bereits Beschwerden?

 

Kundenbeschwerden hinsichtlich nicht nachvollziehbarer Schaltungen sind der ASFINAG bekannt und werden durch Mitarbeiter des ASFINAG Service Centers beantwortet.

In Einzelfällen an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie herangetragene Meldungen über – echte oder vermutete – Fehlfunktionen der Anlage wurden an die ASFINAG zur Bearbeitung weitergeleitet

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche Daten werden zur Berechnung herangezogen?

 

Wesentliche Eingangsdaten sind neben Verkehrsstärke, -dichte und -geschwindigkeit die Wasserfilmdicke und Niederschlagsintensität sowie die Sichtweite.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Gibt es bereits eine Evaluierung der Effektivität dieses Programms oder ist eine solche geplant?


 

Derzeit wird die Maßnahmenwirksamkeit der Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf der A4 Ost Autobahn zwischen Kn Prater und ASt Flughafen sowie auf der A2 Süd Autobahn zwischen Kn. Inzersdorf und ASt Baden evaluiert. Bisher liegen noch keine Ergebnisse vor.

 

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø  Wie hoch waren die Kosten für die Software und bei welcher Firma wurde diese gekauft?

Ø  Wie hoch waren die Kosten für die Hardware und bei welcher Firma wurde diese gekauft?

Ø  Wie hoch waren die Kosten für die Installationsarbeiten und wer hat diese durchgeführt?

 

Die Kosten für die Steuerungssoftware inkl. der anlagenspezifischen Konfigurationsleistungen und Installationsarbeiten belaufen sich laut Auskunft der Asfinag auf EUR 231.265,--. Durchführende Firma war die Arge Siemens - Heusch Böselfeldt.

Die Kosten für die erforderlichen Server inkl. Installationsarbeiten belaufen sich laut Auskunft der Asfinag auf EUR 13.881,--. Lieferant war die Fa. Madras/Bechtle Group.

 

 

Zu Frage 10:

Ø  Konnten von Ihrem Ministerium ähnliche Auswirkungen beobachtet werden, wie die von mir beschriebenen?

 

Abgesehen von den bei Frage 4 erwähnten vereinzelten Meldungen sind meinem Ressort keine Probleme mit der Anlage bekannt.