1013/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
|
||||||||||||||
Wien, am . Mai 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Willi, Freundinnen und Freunde haben am 20. März 2014 unter der Nr. 1110/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2013 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Wie viele gezielte Kontrollen (Handy am Steuer) der Bundespolizei gab es im Jahr 2013 (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/ Bundespolizeidirektionen)?
Ø Wie viele AutofahrerInnen wurden im Rahmen dieser gezielten Kontrollen beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ertappt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?
Ø Wie viele AutofahrerInnen wurden 2013 insgesamt wegen Telefonierens am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) angehalten und eine Strafe ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?
Ø Wie hoch waren die dafür im Jahr 2013 eingenommenen Strafgelder (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen)?
Wie ich schon in meinen Anfragebeantwortungen zu den schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 11340/J-NR/2012 und Nr. 13570/J-NR/2013 ausgeführt habe, obliegt die Kontrolle den lokal zuständigen Behörden, die sich dafür der Organe der Bundespolizei bedienen. Über die Zahl der Kontrollen bzw. der Beanstandungen wird mein Ressort nicht informiert.
Die Strafdrohung beträgt gemäß § 134 Abs. 3c KFG 1967 50,-- Euro für eine Organstrafverfügung. Wenn die Zahlung verweigert wird, ist von der Behörde eine Geldstrafe bis zu 72,-- Euro zu verhängen.
Zu Frage 5:
Ø Wie viele Verkehrsunfälle sind dem Ressort im Jahr 2013 bekannt geworden, die durch Telefonieren am Steuer (mit) ausgelöst wurden (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen)?
Die offizielle Statistik der Straßenverkehrsunfälle umfasst Unfälle mit Personenschaden; Unfälle, bei denen nur Sachschaden entstand, werden derzeit statistisch nicht erfasst. Die Zahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Ø Wie hoch sind die Geldstrafen für „Handy am Steuer“ in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Aufschlüsselung der Strafsätze auf Mitgliedsstaaten)?
Ø Welche Maßnahmen hält das Ressort für erforderlich, um Telefonieren am Steuer bzw. am Lenkrad etc. einzudämmen?
Ø Sollen aus Sicht des Ressorts Freisprecheinrichtungen – insbesondere auch für Miet- und Taxifahrzeuge – gesetzlich vorgeschrieben oder Telefonieren im Auto überhaupt verboten werden?
Ø Welche Rechtsprechung des VwGH liegt zu Telefonieren am Steuer vor?
Ich darf auf meine Anfragebeantwortung vom 11.6.2012 zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11340/J verweisen.