1015/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
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Wien, am . Mai 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 20. März 2014 unter der Nr. 1098/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einkommen der Österreichischen Post AG gerichtet.
Zu den Fragen 1 bis 14:
Ø Wie rechtfertigen Sie allgemein einen Bezug über jenem Einkommen des
Bundeskanzlers?
Ø Wie hoch ist der Basisbezug (Fixgehalt) je Vorstand/Geschäftsführer?
Ø Wie hoch sind die leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile je
Vorstand/Geschäftsführer?
Ø Sind in diesen Bezügen Spesenersätze enthalten?
Ø Wenn ja, welche konkret und wie hoch sind diese?
Ø Sind in diesen Bezügen Pauschalen enthalten?
Ø Wenn ja, welche konkret und wie hoch sind diese?
Ø Sind in diesen Bezügen Zulagen enthalten?
Ø Wenn ja, welche konkret und wie hoch sind diese?
Ø Wenn variable Gehaltsbestandteile vorhanden sind, welche Leistungen
müssen konkret erbracht werden?
Ø Sind in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen Zielvereinbarungen mit
klar definierten Vorgaben vorhanden?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn ja, mit welchen?
Ø Wenn ja, welche dieser Zielvorgaben wurden erreicht, welche nicht?
Bezüglich der gestellten Fragen darf darauf verwiesen werden, dass es sich bei der Österreichischen Post AG um ein eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen handelt, an dem die Republik Österreich mit 52,80% (http://www.oiag.at/beteiligungen/post/) beteiligt ist. Da die Anteilsrechte durch den Bundesminister für Finanzen im Wege der ÖIAG wahrgenommen werden, darf bezüglich der Beantwortung der gestellten Fragen auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen verwiesen werden.