1015/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-13.000/0007-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 20. März 2014 unter der Nr. 1098/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einkommen der Österreichischen Post AG gerichtet.

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ø  Wie rechtfertigen Sie allgemein einen Bezug über jenem Einkommen des

Bundeskanzlers?

Ø  Wie hoch ist der Basisbezug (Fixgehalt) je Vorstand/Geschäftsführer?

Ø  Wie hoch sind die leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile je

Vorstand/Geschäftsführer?

Ø  Sind in diesen Bezügen Spesenersätze enthalten?

Ø  Wenn ja, welche konkret und wie hoch sind diese?

Ø  Sind in diesen Bezügen Pauschalen enthalten?

Ø  Wenn ja, welche konkret und wie hoch sind diese?

Ø  Sind in diesen Bezügen Zulagen enthalten?

Ø  Wenn ja, welche konkret und wie hoch sind diese?

Ø  Wenn variable Gehaltsbestandteile vorhanden sind, welche Leistungen

müssen konkret erbracht werden?

Ø  Sind in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen Zielvereinbarungen mit

klar definierten Vorgaben vorhanden?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn ja, mit welchen?

Ø  Wenn ja, welche dieser Zielvorgaben wurden erreicht, welche nicht?

 

Bezüglich der gestellten Fragen darf darauf verwiesen werden, dass es sich bei der Österreichischen Post AG um ein eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen handelt, an dem die Republik Österreich mit 52,80% (http://www.oiag.at/beteiligungen/post/) beteiligt ist. Da die Anteilsrechte durch den Bundesminister für Finanzen im Wege der ÖIAG wahrgenommen werden, darf bezüglich der Beantwortung der gestellten Fragen auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen verwiesen werden.