1036/AB XXV. GP
Eingelangt am 23.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
|
|
|
|
|
|
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Wien, 23. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1116/J-NR/2014 betreffend Finanzierung des Oberstufenrealgymnasiums Guntramsdorf, die die Abg. Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen am 25. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Mit Vertreterinnen und Vertretern der Marktgemeinde Guntramsdorf wurden unter der Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Landes Niederösterreich, des Landesschulrates für Niederösterreich, der Schule und des Bundesministeriums für Bildung und Frauen bzw. vormals des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in den Angelegenheiten der künftigen Schulerhalterschaft des als Privatschule gegründeten Oberstufenrealgymnasiums Guntramsdorf sowie zur Projektentwicklung eines neuen Schulgebäudes seit Juni 2012 bis zum Stichtag der Anfragestellung insgesamt 9 Besprechungen durchgeführt.
Das Bundesministerium und der Landesschulrat für Niederösterreich waren durch die für die Angelegenheiten der Schulerhaltung (Standort – Schulorganisationsentwicklung, Raum- und Liegenschaftsangelegenheiten) zuständigen Bediensteten vertreten. Weiters hat nach den vorliegenden Informationen das Land Niederösterreich Vertreterinnen und Vertreter aus der Liegenschaftsabteilung und der Schulabteilung entsandt. Die Marktgemeinde Guntramsdorf war durch Bürgermeister, Gemeinderäte sowie Amtsleiter, Baudirektor und weitere Mitarbeiter des Gemeindeamtes vertreten.
Zu Fragen 3 bis 6:
Maßgeblich in diesem Zusammenhang ist der Beschluss des damaligen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 28. Februar 2013, in dem keine Zusage für eine Verbundlichung der in Rede stehenden Privatschule abgegeben worden ist, sondern Verhandlungen über eine mögliche Verbundlichung in Aussicht gestellt wurden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden, wie etwa der Nachweis des Bedarfs über einen mehrjährigen Beobachtungszeitraum (zB. Abschluss des 1. Maturajahrganges zuzüglich Folgejahre), keine Standortkonkurrenzierung von Bundesschulen in den Bezirken Baden und Mödling über einen mehrjährigen Beobachtungszeitraum als auch aufgrund von Prognosen über die Schulbesuchsquote oder das Vorhandensein eines betriebsbereiten Schulgebäudes, das vom Bund im Falle einer möglichen Verbundlichung gegen eine angemessene Abgeltung übernommen werden könnte.
Ergänzend wird bemerkt, dass im Falle einer möglichen Verbundlichung der Sicherung der Finanzierbarkeit des Personalaufwandes im Bereich des Lehr- und Verwaltungspersonals in Anbetracht von Vorgaben zum Budget und Personalplan eine besondere Bedeutung zukommt. Dazu wird der guten Ordnung halber festgehalten, dass der Lehrkräftepersonalaufwand bereits derzeit dem privaten Schulerhalter im Subventionswege ersetzt (dh. aus dem dem Landesschulrat für Niederösterreich zugewiesenen Werteinheitenkontingent abgedeckt wird) und somit aus den laufenden Budgets finanziert wird. Die Finanzierung des Verwaltungspersonalaufwandes, der derzeit von der Marktgemeinde Guntramsdorf als Schulerhalter getragen wird, wäre im Falle einer möglichen Verbundlichung im Hinblick auf die derzeit von der Bundesregierung forcierte Budgetkonsolidierung aus heutiger Sicht vorerst jedenfalls noch zu klären.
Zu Fragen 7 bis 11:
Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 wird festgehalten, dass eine definitive Finanzierungszusage des Bundes erst im Falle einer Verbundlichung abgegeben wird. Die Begleitung der Projektentwicklung zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes durch den Bund erfüllt vorerst den Zweck, dass im Vergleich mit Bundesstandards Entscheidungsgrundlagen ausgearbeitet und umgesetzt werden, die im Falle einer möglichen Verbundlichung auch übernahmefähig wären.
Diese Vorgangsweise zur Übernahme einer Privatschule durch den Bund entspricht jenen Standards, die bereits bei den in der Vergangenheit realisierten Kooperationsprojekten in Niederösterreich (ORG Neulengbach, ORG Ternitz, ORG Deutsch-Wagram, AHS Korneuburg) und darüber hinaus bei den Verbundlichungen von HTL-Standorten in Oberösterreich (Andorf, Ried, Grieskirchen, Traun) praktiziert wurden.
In diesem Sinne sind für allfällige diesbezügliche Finanzierungsleistungen des Bundes im Falle einer möglichen Verbundlichung im genannten Beschluss vom 28. Februar 2013 Rahmenbedingungen als Grundlage für die Berechnung von Bundeszahlungen definiert worden. Hinsichtlich einer möglichen Übernahme eines betriebsbereiten Schulgebäudes sind beispielhaft Kriterien genannt worden, wie etwa, dass vom Bund keine Grundstückskosten übernommen oder keine Bauzinsen und Kosten der Aufschließung bis zur Grundstücksgrenze getragen werden, ferner dass die Finanzierungskosten (im Falle einer längerfristigen Refinanzierung des Bundesanteiles) bzw. deren Höhe sowie weitere Bedingungen je nach Sach- und Rechtslage ausgehandelt werden müssten. In diesem Zusammenhang wurde zur Höhe allfälliger Zahlungen im Falle einer möglichen Übernahme festgehalten, dass unter Hinweis auf die vorstehend genannten und mit privaten Schulerhaltern sowie mit dem Land Niederösterreich realisierten Kooperationsprojekte von einem Bundesanteil von max. 85% der Planungs- und Bauleistungen ausgegangen werden könnte.
Zu Fragen 12 bis 14:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 11 verwiesen, wonach allfällige Finanzierungsaussagen nur im Rahmen eines definitiven Verbundlichungsbeschlusses getroffen werden könnten.
Zu Fragen 15 und 16:
Naturgemäß ist dem Bundesministerium für Bildung und Frauen der in Rede stehende und vorstehend genannte Beschluss datierend vom 28. Februar 2013 unterfertigt von der damaligen Ressortleitung bekannt. Dieser Beschluss ist mit Ende Februar/Anfang März 2013 dem Landesschulrat für Niederösterreich, dem Land Niederösterreich und der Marktgemeinde Guntramsdorf übermittelt worden.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.