1050/AB XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 23. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0140-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1157/J         betreffend „Klage der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen Nicht-umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien“, welche die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2014 an mich      richteten, stelle ich fest:

 

 

Wie bereits vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ausgeführt, wurde die mit Gründen versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission mit einem unter Mitwirkung auch meines Ressorts erstellten Schreiben des Bundeskanzleramtes an die Europäische Kommission beantwortet. Am 20. November 2013 übermittelte das Bundeskanzleramt eine wiederum unter Mitwirkung meines Ressorts erstellte weitere, ergänzende      Stellungnahme zur begründeten Stellungnahme, mit der weitere Umsetzungsmaßnahmen auf Bundes- sowie Landesebene notifiziert wurden. Darüber hinaus


wurde in diesem Schreiben festgestellt, dass die Richtlinie 2009/28/EG durch  nationale Rechtsvorschriften nunmehr vollständig umgesetzt sei und die Euro-päische Kommission ersucht werde, von weiteren verfahrensrechtlichen      Schritten, insbesondere von der Erhebung einer Klage nach Art. 260 Abs. 3 AEUV, abzusehen.

 

Die Regelungen der RL 2009/28/EG sind verfassungsrechtlich als Querschnitts-materien einzustufen. Die behaupteten Versäumnisse bei einer Umsetzung    werden daher in diesem Fall - entsprechend den Kompetenzbestimmungen - dem Bund (betroffen Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) sowie den Bundesländern vorgeworfen.

 

Am 13. Dezember 2013 wurde trotz der österreichischen Notifikationen von der Europäischen Kommission Klage gegen die Republik Österreich beim Euro-päischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung einiger Bestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG eingebracht. Die Klagebeantwortung wurde am 5. März 2014 vom Bundeskanzleramt an den Europäischen Gerichtshof übermittelt.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat in dieser Klagebeantwortung jene Punkte, die seine Zuständigkeit betreffen, durch       Argumente widerlegt. Unbeschadet dessen wird aus Gründen der juristischen Vorsicht und zur Abwendung weiterer verfahrensrechtlicher Schritte im Hinblick auf einige von der Europäischen Kommission als nicht umgesetzt behauptete   Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf statistische Regelungen, in Aussicht genommen, legistische Maßnahmen zu setzen, um die reklamierten und de facto in Österreich seit jeher auf Grundlage der Richtlinie vollzogenen Bestimmungen auch formal in der österreichischen Rechtsordnung zu verankern.