1064/AB XXV. GP
Eingelangt am 26.05.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0082-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1147/J vom 26. März 2014 der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die im Folgenden genannten Daten stammen aus dem Managementsystem LoS, das die Aufbauorganisation der Finanzverwaltung abbildet. In diesem System stehen die Informationen nach Organisationseinheiten zur Verfügung. Für die Beantwortung werden daher die Daten der örtlich und sachlich zuständigen Finanzämter und Zollämter des Bundeslandes Steiermark für die Jahre 2012 und 2013 herangezogen. Eine Aufteilung auf die einzelnen steirischen Bezirke kann nicht vorgenommen werden. Die Finanz- und Zollämter werden mit ihren Dienststellencodes abgebildet:
DST-Code |
Finanzamtsbezeichnung |
FA 65 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag |
FA 67 |
FA Oststeiermark |
FA 68 |
FA Graz-Stadt |
FA 69 |
FA Graz-Umgebung |
FA 71 |
FA Judenburg Liezen |
FA 72 |
FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg |
DST-Code |
Zollamtsbezeichnung |
ZA 70 |
ZA Graz |
ZA 10 |
ZA Wien |
ZA 23 |
ZA St. Pölten Krems Wr. Neustadt |
ZA 32 |
ZA Eisenstadt Flughafen Wien |
ZA 52 |
ZA Linz Wels |
ZA 60 |
ZA Salzburg |
ZA 42 |
ZA Klagenfurt Villach |
ZA 80 |
ZA Innsbruck |
ZA 92 |
ZA Feldkirch Wolfurt |
Zu 1.:
Unter dem Titel „Einkommens- und Vermögensteuern“ werden nachfolgend die Einnahmen der Einkommen- und Lohnsteuer des Jahres 2012 nach Finanzämtern gegliedert dargestellt:
Zu 2.:
Die Einnahmen aus Einkommen- und Lohnsteuer für das Jahr 2013 belaufen sich auf:
Zu 3. und 4.:
Die Einnahmen aus Umsatzsteuer in den Jahren 2012 und 2013 betragen:
Zu 5. und 6.:
Aus dem Titel „Körperschaftsteuer“ wurden in den Jahren 2012 und 2013 von steirischen Finanzämtern folgende Beträge vereinnahmt:
Zu 7. bis 10.:
Mit 1. Jänner 2009 wurde das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (Zuständigkeit für Glücksspiel ab 1. Jänner 2011) mit Sitz in Wien eingerichtet. Diesem Finanzamt obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Erhebung der
1. Stempel- und Rechtsgebühren,
2. Kapitalverkehrsteuern,
3. Grunderwerbsteuer,
4. Versicherungssteuern,
5. Feuerschutzsteuer,
6. Spielbankabgabe,
7. Konzessionsabgabe,
8. Glücksspielabgaben sowie
9. Flugabgabe
Seit Einführung der bundesweiten Zuständigkeit des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel werden die Versicherungssteuer bzw. die motorbezogene Versicherungssteuer nur mehr auf Bundesebene erfasst. Dies schon deshalb, weil der Sitz der Versicherung keine Schlussfolgerung auf die regionale Zugehörigkeit der Steuerpflichtigen zulässt.
Zu 11 und 12.:
Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer und Alkoholsteuer sind Abgaben, welche von den Zollämtern vereinnahmt werden. Die Einnahmen des Zollamtes Graz aus den angeführten Abgaben betragen für die Jahre 2012 und 2013:
Zu 13. und 14.:
Der Wohnbauförderungsbeitrag wird nicht von den Finanzämtern eingehoben. Daher liegen im Bundesministerium für Finanzen keine regionalspezifischen Informationen darüber vor.
Zu 15. und 16.:
Die Grunderwerbsteuer wird bundesweit vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel eingehoben (siehe Beantwortung zu den Fragen 7. bis 10.). Zwar ist eine bundesländermäßige Zuordnung der Grunderwerbsteuer möglich, jedoch gilt auch hier Ähnliches wie bei der Versicherungssteuer:
Ein großer Teil der Grunderwerbsteuer wird über Notare und Rechtsanwälte abgeführt. Die steuerliche Zuordnung der Einnahmen erfolgt ausschließlich nach dem Sitz der Kanzlei. Eine regionale Zuordnung der Grundstücke bzw. der Steuerpflichtigen kann daraus nicht abgeleitet werden.
Der auf die Steiermark entfallende Anteil an Grunderwerbssteuer beträgt für:
2012: 111.605.185 Euro
2013: 86.114.079 Euro
Zu 17. und 18.:
Unter dem Begriff „Energieabgaben“ sind die Kohleabgabe, die Elektrizitätsabgabe und die Erdgasabgabe abzüglich der Energieabgabenvergütung zu subsumieren. Die in den Jahren 2012 und 2013 aus diesem Titel erzielten Einnahmen sind nachfolgend nach Finanzämtern aufgegliedert dargestellt:
Zu 19. und 20.:
Unter dem Begriff „Andere Abgaben“ wird die Differenz zwischen dem Gesamtaufkommen (siehe Beantwortung zu den Fragen 21. und 22.) und den in der Anfragebeantwortung gesondert ausgewiesenen Abgaben dargestellt. Darin enthalten sind auch die ausbezahlten Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe) und Prämien (z.B. Bildungsprämie, Lehrlings-ausbildungsprämie, Forschungsprämie usw.).
Zu 21. und 22.:
Die Finanzämter heben neben den Steuereinnahmen (Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben) auch Beiträge und Beihilfen (Untergliederung 25 Familie und Jugend, z.B. Dienstgeberbeitrag, Familienbeihilfe) sowie nicht budgetwirksame Abgaben (voranschlagsunwirksame Gebarung, z.B. Feuerschutzsteuer) ein.
Das Gesamtaufkommen der steirischen Finanzämter (inklusive Beiträge und Beilhilfen sowie voranschlagsunwirksame Gebarung) beträgt in den Jahren:
2012: 4,78 Milliarden Euro
2013: 4,83 Milliarden Euro
Nachfolgend wird das Gesamtaufkommen nach Finanzämtern aufgegliedert dargestellt:
Zu 23. und 24.:
Das Gesamtsteueraufkommen der Finanzämter für die Jahre 2012 und 2013 wird aufgegliedert nach Bundesländern dargestellt:
Das Aufkommen 2013 für das Burgenland ist gegenüber 2012 um
mehr als 951 Millionen Euro gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf
die Abgeltungssteuer Schweiz
(717 Millionen Euro) und einen Rückgang bei der Erstattung von
Kapitalertragsteuer
(200 Millionen Euro) zurückzuführen.
Das Abgabenaufkommen der Zollämter für die Jahre 2012 und 2013 ist aus folgender Tabelle ersichtlich:
Auf Grund der Rundungen ergeben sich bei den Summen der Tabellen z.T. rechnerische Abweichungen
Mit freundlichen Grüßen