1075/AB XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0003-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

 

Wien, am     . Mai 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 26. März 2014 unter der Nr. 1123/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lärmschutzmaßnahmen entlang der A2 im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Im Allgemeinen:

Nach Auskunft der ASFINAG ist die geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung zur Reduktion der Lärmbelastung nicht zielführend, da eine zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW größer 7,5 Tonnen am Tag mit 80 km/h und für den Zeitraum von 22:00-5:00 Uhr mit 60 km/h ohnehin verordnet ist. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW von derzeit 130 km/h auf 100 km/h ergibt aufgrund des Verkehrsaufkommens nur äußerst geringfügige, unter der Wahrnehmungsgrenze liegende, Lärmminderungen. Zudem ist in diesem Abschnitt seit 2009 eine Verkehrsbeeinflussungsanlage im Einsatz, die nicht nur bei erhöhter Schadstoffkonzentration (gemäß IG-L) auf 100 km/h schaltet (mit bis zu 37 % der Tageszeit; in den Wintermonaten bis zu 86 % des Tages), sondern die zulässige Geschwindigkeit auch bei hoher Verkehrsdichte und Nässe auf bis zu 60 km/h reduziert – was somit der gewünschten Geschwindigkeitsbeschränkung sehr nahe kommt.

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

·         Ist Ihnen die deutlich über dem Grenzwert von 60 Dezibel liegende Lärmbelastung der Anrainer entlang der A2 in Feldkirchen bei Graz bekannt?

·         Wenn ja, seit wann?

 

Im Nahbereich der Autobahn kommt es nach Auskunft der ASFINAG in den Obergeschossen der Wohngebäude zu Immissionswerten über dem Grenzwert von > 55 dB im Nachtzeitraum. Diese Situation ist seit 2007 (Erstellung des ersten ASFINAG-Lärmkatasters) bekannt.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

·         Wurden seitens Ihres Ministeriums bereits Maßnahmen gesetzt, um die Bewohner zu entlasten?

·         Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?

·         Wenn nein, warum nicht?

 

Nach Auskunft der ASFINAG sind im Bereich Feldkirchen in den letzten Jahren umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden. Mit den bestehenden Lärmschutzmaßnahmen ist im Erdgeschoß und Freiraum ein ausreichender Schutz gegeben. Die Gesamthöhen des Lärmschutzes (Wände und Dämme) betragen 5,5 bis 9,0 m. Für die Obergeschosse besteht die Möglichkeit von Förderungen für den Einbau von Lärmschutzfenstern und Schalldämmlüftern.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind in diesem Abschnitt geplant?

Ø  Wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?

 

Im Bereich Unterpremstätten ist eine Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen im Jahr 2014 vorgesehen.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Welche Kosten entstehen bzw. entstanden durch diese Maßnahmen?

 

Der Knoten Graz-Ost wurde 2012/2013 erweitert und saniert. Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch der Lärmschutz erneuert bzw. um 4.700 Quadratmeter auf nunmehr insgesamt 6.200 Quadratmeter Lärmschutzwandfläche erweitert. Die Investition dafür betrug ca. EUR 1,2 Mio. Weiters wurden bzw. werden Investitionen in den Lärmschutz auch in den angrenzenden Bereichen Liebenau-Thondorf (ca. EUR 1 Mio.) sowie Feldkirchen und Pirka (in Summe ca. EUR 4,2 Mio.) getätigt.

 

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Ø  Wurde den Anrainer[n] der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz seitens des Verkehrsressorts im Jahr 1972 eine „Einhausung“ der Autobahn in diesem Bereich versprochen?

Ø  Gibt es Pläne bzw. Überlegungen die Autobahn in diesem Bereich einzuhausen?

Ø  Wenn ja, wie stellen sich diese Überlegungen im Detail dar?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Eine Zusage für die Errichtung einer Einhausung im Jahr 1972 ist der ASFINAG nicht bekannt. Laut Auskunft der ASFINAG gibt es derzeit keine Überlegungen für die Errichtung einer Einhausung. Für die Beurteilung der Gesamtlärmsituation in der Gemeinde Feldkirchen müssen jedenfalls die Lärmemissionen aller Verkehrsträger berücksichtigt werden.