1076/AB XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0014-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . Mai 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rauch und weitere Abgeordnete haben am 26. März 2014 unter der Nr. 1124/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einhaltung des Zeitplans für den Bau des Semmering Basistunnels gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

  Ø   Wann ist mit einer Ausstellung der Baubewilligung für den Semmering Basistunnel zu rechnen?

 

Im Rahmen des fortgesetzten Verfahrens ist seit 4. April 2014 die öffentliche Auflage dieser ergänzenden Unterlagen im Gange. Dazu können noch bis spätestens 16. Mai 2014 ergänzende Stellungnahmen bzw. Einwendungen bei der Behörde eingebracht werden. Daher kann zum gegebenen Zeitpunkt diese Frage noch nicht beantwortet werden

 

 

Zu den Fragen 2 und 4:

  Ø   Aufgrund welcher Verfahrensfehler hat der Verwaltungsgerichtshof den Bau gestoppt?

  Ø   Um welche konkreten „Detailfragen“ handelt es sich in Zusammenhang mit den Nachbesserungen?

 

Das gegenständliche Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 2013, Zlen 2011/03/0160, 0162,0164 u. 0165 ist zwischenzeitig im Rechtsinformationsystem des Bundes (RIS) veröffentlicht und kann dort jederzeit eingesehen werden.

 

 

Zu Frage 3:

  Ø   In welcher Höhe sind durch diese Verfahrensfehler Mehrkosten entstanden?

 

Erst nach Abschluss des fortgesetzten Verfahrens und Erlassung eines Ersatzbescheides können die Mehrkosten endgültig beziffert werden.

 

 

Zu Frage 5:

  Ø   Ist seitens Ihres Ressorts gesichert, dass man trotz dieser Verzögerungen den Bau bis 2024 fertigstellen kann?

  Ø   Wenn nein, warum nicht?

 

Aus Sicht meines Ressorts ist nach derzeitigem Stand des Verfahrens die Fertigstellung des Bauvorhabens bis 2024 weiterhin möglich.