1081/AB XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

                                                                                                                       

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 26. Mai 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1138/J-NR/2014 betreffend Einsparungspotenziale für das BMBF, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Nach Gesprächen mit der Bildungsdirektion der OECD ist es mittlerweile gelungen aufgrund einer Ausnahmeregelung die Teilnahme Österreichs an PISA im Jahr 2015 ermöglichen zu können.

 

Zu Fragen 3 bis 7:

Vorausgeschickt wird, dass im Rahmen des Globalbudgets dem Bundesministerium für Bildung und Frauen im Jahr 2014 insgesamt EUR 8,079 Mrd. zu Verfügung stehen werden, das ist eine Rahmenerhöhung von EUR 126 Mio. im Vergleich zur ursprünglich im Finanzrahmen vorge­sehenen Summe.

 

Vor dem Hintergrund der parlamentarischen Behandlung der Entwürfe zum Bundesfinanz­rahmen sowie der Bundesvoranschlagsentwürfe 2014 und 2015 wird sich der vom Bundes­ministerium für Bildung und Frauen im Jahr 2014 effektiv zu leistende Beitrag zur Budget­konsolidierung des Bundes auf EUR 87 Mio. belaufen.

 

Zur Erreichung der damit einhergehenden Einsparungen wurden vom Bildungsministerium bereits im Zuge der Veranschlagung des Finanzierungshaushaltes 2014 der Untergliederung 30 wie folgt berücksichtigt (in EUR):

 

Reduktionen der Ermessensausgaben in der Schulverwaltung betreffend Investitionen und Betriebsaufwand

2,5 Mio.

Reduktion der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sowie redimensionierte Weiterführung von Begleitmaßnahmen zur Umsetzung pädagogisch-didaktischer Maßnahmen an der Zentralstelle

9,0 Mio.

Minderauszahlungen an das BIFIE

3,0 Mio.

Reduktion der Ausgaben für Förderungen

0,8 Mio.

Verstärkung des straffen Budgetvollzugs in Belangen der Personalbewirtschaftung

6,1 Mio.

 

Darüber hinaus werden im Budgetvollzug 2014 folgende Maßnahmen verfolgt (in EUR):

 

Minderauszahlungen im Bereich der Schulraumbeschaffung aufgrund geänderter Fertigstellungstermine gegenüber der seinerzeitigen Prognose

7,0 Mio.

Geplante Minderauszahlungen im Jahr 2014 aus dem Art. 15a B-VG-Vertrag betreffend den weiteren Ausbau der ganztägigen Schulformen

50,2 Mio.

Sonstige im Detail noch festzulegende Maßnahmen

8,4 Mio.

 

Hinsichtlich der Minderauszahlungen im Budgetvollzug 2014 für den Bereich der ganztägigen Schulformen sei ergänzend angemerkt, dass – zumal die bisher zur Verfügung gestellten Mittel nie vollständig von den Ländern abgerufen wurden – eine Verschiebung der Anschub­finanzierung in diesem Bereich auf 2018 einerseits hilft die Budgetziele für 2014 zu erreichen und andererseits die Gesamtsumme in Höhe von EUR 400 Mio. beim Ausbau ganztägiger Schulformen bis 2018 gewahrt werden kann. Auch im Bereich der Schulraumbeschaffung können trotz geänderter Fertigstellungstermine und damit im Zusammenhang stehend verändert anfallender Zahlungen die im Schulentwicklungsplan definierten Vorhaben grundsätzlich gewahrt werden.

 

Zu Frage 8:

In Zusammenhang mit Schulen mit eigenem Organisationsstatut sind im Bundesvoranschlags­entwurf 2014 für die UG 30 – vorbehaltlich der Ausschussberatungen und der parlamen­tarischen Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2014 sowie dessen Inkrafttreten – EUR 4,494 Mio. für die Weiterführung der Intentionen des seinerzeitigen Regierungs­programmes sowie EUR 0,954 Mio. für – noch offene – ergänzende Förderungen der Tages­betreuung an Schulen mit eigenem Organisationsstatut im Schuljahr 2012/13 eingestellt worden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.