1082/AB XXV. GP
Eingelangt am 26.05.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 26. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1128/J-NR/2014 betreffend die Pädagogische Hochschule Tirol, die die Abg. Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3 und 33:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der „PädagogInnenbildung NEU“ ist die Pädagogische Hochschule Tirol ein zentraler Partner im „Entwicklungsverbund WEST“ und treibt diese gemeinsam mit der Universität Innsbruck, der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg und der Privaten Pädagogischen Hochschule – Hochschulstiftung Diözese Innsbruck auf Basis gemeinsamer Rahmenvorgaben voran, sodass von einem zeitgerechten Start der Lehramtsstudien ausgegangen werden kann. Darüber hinaus ist die Pädagogische Hochschule Tirol eines der vier berufspädagogischen Zentren in Österreich und damit Spezialistin in diesem Aufgabenbereich.
Zu Fragen 4 bis 6 sowie 15 bis 22:
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass das den Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung stehende Budget nach einem Modell berechnet wird, welches einerseits die Infrastrukturkosten (Energie, Reinigung, Instandhaltung, etc.) und anderseits die Anzahl der Studierenden sowie der Lehrpersonen berücksichtigt. Zusätzlich erhalten die Pädagogischen Hochschulen die entsprechenden Mittel für die Bezahlung von Honoraren von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen wurden bzw. werden in den Jahren 2011 bis 2014 folgende Beträge (in EUR) der Pädagogischen Hochschule Tirol zur Verfügung gestellt.
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2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
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Sachaufwand |
1.648.000,00 |
1.734.000,00 |
1.333.000,00 |
1.336.100,00 |
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Honorare |
1.125.715,00 |
1.142.984,00 |
1.203.000,00 |
1.385.000,00 |
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Summe Ausgabenhöchstbetrag |
2.773.715,00 |
2.876.984,00 |
2.536.000,00 |
2.721.100,00 |
Hingewiesen wird, dass sich die Angaben für 2014 auf den Stichtag der Anfragestellung beziehen und daher vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschussberatungen und der parlamentarischen Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2014 sowie dessen Inkrafttreten als vorläufig anzusehen sind.
Von einer Darstellung für das Jahr 2010 wurde abgesehen, da aufgrund der mit 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform sowie der Einführung des Bundesfinanzrahmengesetzes und einer damit verbundenen neuen Gliederung keine vergleichbaren Daten zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über die konkrete Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel obliegt im gesetzlich vorgegebenen Rahmen der jeweiligen Pädagogischen Hochschule. Da die Pädagogische Hochschule Tirol im Jahr 2013 mit den ursprünglich zur Verfügung stehenden Mittel nicht auskam, wurde ihr einmalig ein zusätzlicher Betrag zur Abdeckung der überschießenden Auszahlungen zur Verfügung gestellt und das Rektorat verpflichtet, eine verbindliche Planung vorzulegen. Weiters wurde das Rektorat auf die einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Die erste, im Februar für das Jahr 2014 vorgelegte Planung des Rektorats lag über den vorgegebenen Werten und berücksichtigte die gegebenen Rahmenbedingungen unzureichend. Aufgrund der seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen gesetzten personellen Maßnahmen im März 2014 an der Pädagogischen Hochschule Tirol ist davon auszugehen, dass mit den zur Verfügung gestellten Mitteln das Auslangen in den angesprochenen Bereichen gefunden werden wird.
Zu Fragen 7 und 8:
Aufgrund von Bedenken zur finanziellen Gebarung der Pädagogischen Hochschule Tirol wurde vom Bundesministerium für Bildung und Frauen eine Überprüfung durch die Bundesbuchhaltungsagentur veranlasst.
Zu Fragen 9 und 10:
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Bewilligung von Inlandsdienstreisen an einer Pädagogischen Hochschule und die damit verbundene Prüfung der Zweckmäßigkeit der Dienstreise in die Zuständigkeit der Rektorin bzw. des Rektors als Dienststellenleitung fallen. Anträge auf Auslandsdienstreisen sind dem Bundesministerium für Bildung und Frauen vorzulegen und diese werden in jedem Fall hinsichtlich der Zweckmäßigkeit genauestens geprüft.
Die Anzahl der Dienstreisen (In- und Ausland) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pädagogischen Hochschule Tirol (Verwaltungs- und Stammlehrpersonal) sowie der damit verbundenen Ausgaben (in EUR) sind nachstehender Aufstellung zu entnehmen:
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Zeitraum |
Anzahl Dienstreisen (In- und Ausland) |
Ausgaben Dienstreisen (In- und Ausland) |
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01.10.2008-30.09.2009 |
1.037 |
75.218,95 |
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01.10.2009-30.09.2010 |
631 |
67.991,75 |
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01.10.2010-30.09.2011 |
521 |
82.926,32 |
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01.10.2011-30.09.2012 |
562 |
85.042,18 |
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01.10.2012-30.09.2013 |
806 |
105.198,38 |
Zu Fragen 11 und 12:
Die in Rede stehende Landesschulrätin hat sich in ihrer Funktion als neues Mitglied des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule Tirol, welches sie seit ihrer Bestellung zur Amtsführenden Präsidentin des Landesschulrates für Tirol gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 des Hochschulgesetzes 2005 ist, mit Mail vom 26. Februar 2014 an mich gewandt und – vorgreifend dem offiziellen Schreiben des Vorsitzenden des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule Tirol vom 27. Februar 2014 – ersucht, dass die Vorwürfe betreffend die finanzielle Gebarung des Rektors sowie die damit im Zusammenhang behaupteten Verkürzungen der Aus- und Fortbildungsprogramme umfassend und restlos seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen aufklärt werden.
Zu Fragen 13, 14, 23, 24, 26, 28 und 29:
Folgende Maßnahmen wurden seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen gesetzt:
- Mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 wurde dem Rektor der Pädagogischen Hochschule Tirol mitgeteilt, dass mit sofortiger Wirkung beim Abschluss aller zukünftigen Rechtsgeschäfte der Pädagogischen Hochschule Tirol die einvernehmliche Zustimmung des Rektorats einzuholen ist.
- Als nächster Schritt wurde vom Bundesministerium für Bildung und Frauen eine Gebarungsprüfung der Pädagogischen Hochschule Tirol durch die Buchhaltungsagentur des Bundes in Auftrag gegeben.
- Im Rahmen der mit dem Rektor, dem Hochschulratsvorsitzenden, dem Verwaltungsdirektor sowie der Rechnungsführerin der Pädagogischen Hochschule Tirol am 5. März 2014 stattgefundenen Anhörung im Bundesministerium für Bildung und Frauen fand eine umfassende Erörterung der Berichtspunkte des Schreibens des Vorsitzenden des Hochschulrates vom 27. Februar 2014 statt.
- Der Rektor der Pädagogischen Hochschule wurde seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen am 10. März 2014 verwarnt und seine Befugnisse wurden eingeschränkt. Der vorgelegte Entwurf zum Ziel- und Leistungsplan sowie Ressourcenplan wurde zurückgewiesen.
- Im Zusammenhang mit der Ausübung des Studiengangs „Volksschule“ fand am 20. März 2014 eine Anhörung der Vizerektorin für Lehre der Pädagogischen Hochschule im Bundesministerium für Bildung und Frauen statt.
- Die dienstrechtliche Verwarnung der Vizerektorin für Lehre der Pädagogischen Hochschule Tirol erfolgte am 25. März 2014 seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen. Der von der Pädagogischen Hochschule Tirol ausgefertigte studienrechtliche Bescheid zum Studium für das Lehramt Volksschule wird durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen als Aufsichtsbehörde aufgehoben.
- Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen wurde der amtierende Vizepräsident des Landesschulrates für Salzburg am 25. März 2014 mit der geschäftsführenden Leitung der Pädagogischen Hochschule Tirol für die Dauer von drei Monaten beauftragt.
- Die Bestellung der zweiten Vizerektorin für Forschung der Pädagogischen Hochschule Tirol für die Funktionsperiode 1. April 2014 bis 31. März 2019 erfolgte seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen am 7. April 2014.
- Der Rektor der Pädagogischen Hochschule Tirol wurde mit 11. April 2014 vom Bundesministerium für Bildung und Frauen vom Dienst freigestellt.
Zur geschäftsführenden Leitung der Pädagogischen Hochschule Tirol wird seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen ergänzend bemerkt, dass die Beauftragung an den Vizepräsidenten des Landesschulrates für Salzburg in Erfüllung der dem Bundesministerium für Bildung und Frauen gemäß § 24 des Hochschulgesetzes 2005 obliegenden Aufsichtsverpflichtung erfolgte, wobei sich das Bundesministerium im Falle der Notwendigkeit eine Verlängerung der Beauftragung vorbehalten hat. Der Beauftragte ist verpflichtet unter Wahrnehmung aller Aufsichts-, Kontroll- und Informationsrechte den der Rechtsanschauung des zuständigen Regierungsmitglieds entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen behält sich vor, widersprechende Entscheidungen (einschließlich der Durchführung von Wahlen) von Organen der Pädagogischen Hochschule Tirol gemäß § 24 Abs. 3 des Hochschulgesetzes 2005 aufzuheben sowie nicht erfüllte Aufgaben im Sinne des § 24 Abs. 4 leg. cit. selbst wahrzunehmen.
Die Beauftragung umfasst insbesondere die Übernahme der finanziellen und wirtschaftlichen Gebarung der Pädagogischen Hochschule Tirol, Vertretung der Pädagogischen Hochschule Tirol nach außen sowie Übernahme der Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Interessen der Pädagogischen Hochschule Tirol im „Entwicklungsverbund WEST“ gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Hochschulrates, die Überarbeitung der Gesamtplanung der Fort- und Weiterbildungsangebote für das laufende Studienjahr sowie für 2014/15, die Überarbeitung der derzeit an der Pädagogischen Hochschule Tirol geltenden Verordnungen der Studienkommission und des Rektorats zu den Zulassungs- und Reihungskriterien, die Organisation und Durchführung der Wahlen zur Studienkommission sowie die Koordinierung der Erstellung einer Stellungnahme der Pädagogischen Hochschule zum Prüfungsergebnis des Rechnungshofs „Öffentliche Pädagogische Hochschulen“ vom Februar 2014.
Zu Frage 25:
Der Genannte ist habilitierter Jurist und Universitätsdozent.
Zu Frage 27:
In den letzten fünf Jahren (2008/09 bis 2012/13) haben an der Pädagogischen Hochschule Tirol 3.889 Personen Studiengänge für Lehramtsstudien absolviert, davon waren 2.743 Personen weiblich.
Zu Fragen 30 bis 32:
Im Rahmen der geplanten Sanierung des Gebäudes der Pädagogischen Hochschule Tirol ist vorgesehen, die derzeitigen externen Anmietungen (Praxisvolksschule, Seminar- und Verwaltungsräumlichkeiten, etc.) aufzulassen und am Standort unterzubringen. Nach Durchführung der baulichen Maßnahmen wird das Raumangebot der Pädagogischen Hochschule Tirol in etwa den jetzigen Raumkapazitäten entsprechen, wobei anzumerken ist, dass Vorteile der geplanten baulichen Maßnahmen vor allem in einer besseren Betriebsorganisation durch Standortkonzentration und der Schaffung von standardgemäßen Raumqualitäten zu liegen kommen.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.