1087/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0081-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1189/J vom 27. März 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 4.:

Wie bereits in zahlreichen Beantwortungen parlamentarischer Anfragen zum Ausdruck gebracht wurde, zählt die Verwaltung der Währungsreserven zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven durch die OeNB autonom, das heißt frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.

 

Da Zentralbanken angehalten sind, ihre Geschäfte möglichst „marktneutral“ abzuwickeln, ist die öffentliche Kommunikation und Transparenz der OeNB höchst sensibel. Ziel der Offenlegungspolitik der OeNB ist es daher, unerwünschte Signale beziehungsweise Missverständnisse unter den Marktteilnehmern zu verhindern. Daher kann den Wünschen der Öffentlichkeit nach umfassender Transparenz in diesem Bereich durch die OeNB nur in begrenztem Ausmaß nachgekommen werden.

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat daher auf Grund der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen keinen Einfluss auf die Erstellung oder Adaptierung des Lagerstellenkonzepts der OeNB. Laut Auskunft der OeNB wurde das bestehende Lagerkonzept für die Goldreserven nach einer sorgfältigen Evaluierung durch das Direktorium in einer Presseaussendung vom 17. Jänner 2013 als weiterhin gültig bestätigt.

 

Zu 2.:

Es ist nicht die Aufgabe des Bundesministeriums für Finanzen, die Geschäftsgebarung oder die Entscheidungen anderer Notenbanken zu kommentieren.

 

Zu 3.:

Die "Guidelines" des IWF bilden größtenteils die Praxis der Notenbank ab und werden von der OeNB bei der Formulierung der Strategie unter anderem berücksichtigt. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die OeNB ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung, der Disposition sowie Einzelgeschäften und Geschäftspartnern – mit Ausnahme der im Geschäftsbericht getätigten Ausführungen – nicht veröffentlicht. Sie orientiert sich damit an einer mehrheitlich international üblichen Notenbank-Praxis. Diese Informationen stellen hochsensible und vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der OeNB dar und unterliegen den strengen Verschwiegenheitsverpflichtungen des § 45 NBG.

 

Zu 5.:

Goldreserven werden ebenso wie andere Formen von Währungsreserven von Zentralbanken vor allem zur Sicherung der Stabilität einer Währung gehalten. Auch die Währungsreserven des Eurosystems dienen der Sicherung der Stabilität des Euros und somit auch der Wirtschaft der Mitglieder der Eurozone. Diese ermöglichen in Krisensituationen währungspolitische Maßnahmen und Interventionen am Finanzmarkt um etwa den Kurs des Euros zu stabilisieren oder auch in Koordination mit anderen Zentralbanken globale Risiken am Finanzmarkt zu entschärfen.

 

Mit freundlichen Grüßen