109/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
ANDRÄ RUPPRECHTER
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0142 -I 3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. JAN. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Leopold Steinbichler, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. November 2013, Nr. 124/J, betreffend
GVO-Verunreinigung von Honig
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen vom 20. November 2013, Nr. 124/J, teile ich Folgendes mit:
Allgemeines:
Seit vielen Jahren setzt sich die österreichische Bundesregierung für eine möglichst restriktive Gentechnikpolitik auf EU-Ebene ein. Auf nationaler Ebene wurden mehrere Importverbote für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für Zwecke des Anbaus aufgrund des Gentechnikgesetzes erlassen.
Unter Ausschöpfung aller EU-rechtlichen Möglichkeiten ist es Österreich bislang gelungen, die nationalen Importverbote für Zwecke des Anbaus trotz massivem Druck durch die WTO aufrecht zu erhalten. Es ist das primäre Ziel des BMLFUW, ein Anbauverbot von GVO weiterhin dauerhaft abzusichern.
Zu Frage 1:
Die Aussagen der deutschen Gerichte zu den Sicherheitsabständen gründen sich auf deutsches Recht. In Österreich wären in erster Linie die Gentechnik-Vorsorgegesetze der Länder heranziehen, um die Angemessenheit der Sicherheitsabstände zu beurteilen. Käme es auf benachbarten Grundstücken zu unerwünschten Verunreinigungen, so würden die speziellen Haftungsbestimmungen des Gentechnikgesetzes zur Anwendung kommen.
Zu Frage 2:
Aus derzeitiger Sicht kann nicht gesagt werden, wann und bei welchem Rat die Zulassung des genetisch veränderten Mais Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Österreich wird sich jedenfalls gegen die Zulassung von GVO zu Anbauzwecken aussprechen.
Zu Frage 3:
Die Verhandlungen zum TTIP (Transatlantik Trade and Investment Partnership) werden vom BMLFUW sehr intensiv verfolgt und zu den landwirtschaftlichen Themen Stellungnahmen über das federführende BMWFJ an die Europäische Kommission gerichtet, um die österreichischen Anliegen bestmöglich gleich zu Beginn in die Verhandlungen einfließen zu lassen.
Bezüglich der GVO Problematik ist sich auch die Europäische Kommission (EK) der Sensibilität dieses Themas bewusst. So hat Kommissionspräsident Barroso sogleich beim politischen Start der Verhandlungen am 14.02.2013 versichert, dass es keine Veränderungen bei den EU-Basisvorschriften zu GVO und Hormonfleisch geben werde.
Zu Frage 4:
Die Verhandlungen stehen noch am Beginn. Es fand erst die zweite Verhandlungsrunde statt und die landwirtschaftlichen Konfliktthemen wurden noch nicht behandelt. Von Seiten der USA besteht die Forderung vom amerikanischen Kongress, dass die EU den GVO Handelsbereich weiter öffnet. Jedoch ist die wirtschaftliche Bedeutung des GVO-Anbaus in der EU nur gering (2012 weltweit rund 170 Mio. ha und EU nur rund 134.000 ha!). Da Saatgut nur für den Anbau bestimmt ist, dürfte das Thema aus dieser Sicht keine allzu dominierende Rolle bei den Verhandlungen spielen.
Das BMLFUW hat die ablehnende Haltung zu GVO (Zulassung und Anbau) in der Vergangenheit auch vom österreichischen Parlament bestätigt bekommen und setzt diesen Weg konsequent fort.
Die Erfahrungen aus den Verhandlungen der EK mit den USA im WTO-Streitbeilegungsverfahren zum EU-Gentechnik-Moratorium haben gezeigt, dass die USA öfter die nationalen GVO-Anbauverbote von Mitgliedstaaten der EU kritisiert haben, bis jetzt aber keine Sanktionsmaßnahmen gegen die EU oder die betreffenden Staaten gesetzt haben.
Zu Frage 5:
Das BMLFUW ist daran interessiert, allen Bürgern transparent Informationen zum Stand der Verhandlungen zu geben. Auch durch Veranstaltungen und mittels Homepage werden Informationen an alle Interessierte weitergegeben. Auch das, für die TTIP Verhandlungen federführende BMWFJ und die Europäische Kommission erarbeiten derzeit Strategien um alle Beteiligten und Interessierten in den Verhandlungsprozess zu involvieren. Bei der zweiten Verhandlungssitzung im November 2013 in Brüssel wurden z.B. zwischen den einzelnen Sitzungen Stakeholder Treffen abgehalten, um Transparenz sicherzustellen.
Zu Frage 6:
In Österreich werden pro Jahr zwischen 4.000 t und 6.000 t Honig erzeugt. Für die Kennzeichnung von Honig sowie von Honig enthaltenden Lebensmitteln sind die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und die Honigverordnung maßgeblich. Regionale Herkunftsangaben sind nur zulässig, wenn das Erzeugnis vollständig aus der angegebenen Herkunft stammt. Etwa 60 % des konsumierten Honigs stammt aus Österreich.
Der Bundesminister: