1099/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/45-PMVD/2014 22.
Mai 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2014 unter der Nr. 1182/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Militärrealgymnasium Wiener Neustadt" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Meine persönlichen Einschätzungen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Zu 3 bis 6, 11 und 12:
Es handelt sich um ein Ressortübereinkommen aus dem Jahr 1965, welches die Zuständigkeiten des BMBF und des BMLVS hinsichtlich der Schule und des Internates regelt. Den Aufwand für die Lehrer trägt das BMBF. Den gesamten Sachaufwand sowie die Kosten des Kanzlei- und Hilfspersonales trägt das BMLVS. Zusätzlich wird an der Schule vom Kommandanten der Militärakademie eine Schulkommandantin bzw. ein Schulkommandant bestellt, die bzw. der auch für die Führung des für die Schule eingerichteten Konviktes (Internat) verantwortlich ist. Die Kosten für das Internat werden vom BMLVS getragen. Insgesamt werden am BORG 38 Bedienstete verwendet (23 Bedienstete des BMBF und 15 Bedienstete des BMLVS). Die Ausgaben in den Jahren 2007 - 2013 betrugen rund 4,9 Mio. Euro, die Kosten für 2014 sind erst beim Jahresabschluss ermittelbar. Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) unterstützt derzeit das BORG bei den Bemühungen zur Beantragung eines Schulversuchs beim Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF). Dabei wird angestrebt, den Schwerpunkt des BORG auf Führungs- und Persönlichkeitsausbildung auszurichten.
Zu 7 bis 10:
Die diesbezüglichen Planungen sind noch im Gange.
Zu 14:
In den letzten Jahren gab es einen deutlichen Rückgang der Nachfrage am Bundesrealgymnasium für Berufstätige (BRGfB) und der Anteil der Absolventinnen bzw. Absolventen des BRGfB am Offiziersnachwuchs des ÖBH war schon seit geraumer Zeit relativ gering. Die Entwicklungen in der Bildungslandschaft, wie z.B. die Schaffung der Zusatzprüfung, bildet eine neue Möglichkeit, den Zugang zum Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung (FH-BaStg MilFü) mit geringerem zeitlichen Aufwand zu erlangen, womit die Durchlässigkeit der Laufbahnen im ÖBH auch ohne BRGfB gewährleistet ist.
Zu 15:
Die Anpassung der monatlichen Internatsgebühren hat in Anlehnung an die Verordnung des BMBF über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen, BGBl. Nr. 428/1994 i.d.g.F., zu erfolgen.
Zu 16:
Auf Grund der Haushaltsrechtsreform und der damit verbundenen Umstellungen. Als mögliche Lösung hat das BMLVS die Verwaltung durch den Elternverein angeregt.
Zu 17:
Im Jahr 1999 2.700,-- Schilling, 2002 211,-- Euro, 2008 253,-- Euro.
Zu 18 und 19:
Nein.