110/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

AnfragebeantwortungP22001LO

 

ANDRÄ RUPPRECHTER

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0146-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. JAN. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Walter Rauch, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 22. November 2013, Nr. 134/J, betreffend

                        Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen vom 22. November 2013, Nr. 134/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Die Bundesbeschaffung GmbH hat gem. BB-GmbH-Gesetz mit Beförderungsunternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Das BMLFUW hat entsprechend dem Rahmenvertrag eine Vereinbarung mit einem Beförderungsunternehmen betreffend Ausstellung von Taxikarten und die bargeldlose Zahlung getroffen. Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesministers für Finanzen, Nr. 129/J, wird verwiesen.


Zu den Fragen 6 bis 9 und 18:

 

Für das Jahr 2013 standen dem Ressort 22 personenbezogene Taxikarten zur Verfügung. Die Taxikarten standen den Bediensteten des Ministerbüros und den Leitern der Sektionen für dienstliche Fahrten zur Verfügung. Die Erhebung der Einzelfahrten würde einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Karten überwiegend nicht einzelnen Personen, sondern Organisationseinheiten zugewiesen sind.

 

Schon bisher wurden Taxis nur dann in Anspruch genommen, wenn dies dienstlich erforderlich war und keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen. Dies gilt auch zukünftig.

 

Zu den Fragen 10 bis 15:

 

Die vom BMLFUW bezahlten Taxikosten betreffen ausschließlich dienstliche Fahrten. Auf jedem Beleg wird die Begründung der dienstlichen Notwendigkeit vermerkt und bestätigt. Weiters erfolgt im Zuge der Anweisung eine Plausibilitätsprüfung durch die anweisende Abteilung. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflicht darstellen.

Es sind keine Fälle bekannt, wo Taxikarten für private Zwecke genutzt oder missbraucht wurden.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

 

Die Gesamtkosten für Taxifahrten im Jahr 2013 betragen € 13.136,30, hievon wurden für Taxikarten € 12.478,90 aufgewendet. Eine detaillierte Auflistung würde einen unzumutbaren ökonomischen Mehraufwand erfordern.

 

Der Bundesminister: