1102/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/48-PMVD/2014                                                                                               22. Mai 2014

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2014 unter der Nr. 1194/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "14 Millionen Euro ‚Anschubfinanzierung’ für den ‚Wehrdienst Neu’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Es bestand stets Klarheit darüber, dass neben den jährlichen, zusätzlichen Kosten für den „Wehrdienst Neu“ zu Beginn mehrere Maßnahmen notwendig sind, die Einmaleffekte darstellen, und daher zumindest in den ersten Jahren des „Wehrdienst Neu“ ein höherer Investitionsbedarf besteht. Hiezu wurde vom Finanzministerium zugesagt, dass die Mittelbindung aus Liegenschafts­erlösen so geändert wird, dass jeweils 7 Mio. Euro im Jahr 2014 und 2015 bereits zum 1. Jänner verfügbar sind und nicht erst nach Erreichen der in der Höhe vorgegebenen Mittelbindung. Dies bedeutet, dass die 14 Mio. Euro später aus Liegenschaftserlösen finanziert werden müssen. Der Vorteil für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport liegt darin, dass die insgesamt 14 Mio. Euro jeweils ab 1. Jänner 2014 und 2015 planerisch verfügbar sind und bei allfälligem Nichterreichen der gebundenen Liegen­schaftserlöse das Ausfallsrisiko vom Bundesministerium für Finanzen getragen wird. Aus den mir vorliegenden Budgetvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ist erkennbar, dass diese Regelung mit Beschlussfassung der Bundesfinanzgesetzes 2014 und 2015 umgesetzt werden soll.