1106/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/54-PMVD/2014 22. Mai 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2014 unter der Nr. 1219/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’neuer, klar definierter Auftrag’ für die Miliz und deren Neustrukturierung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4, 6 bis 13, 23, 24 und 32 bis 36:
Im Zusammenhang mit der Reform des Wehrdienstes ist auch die künftige Rolle der Miliz einer Folgebeurteilung zu unterziehen. Die Einsatzsektion ist mit der Bearbeitung unter besonderer Berücksichtigung der Parameter – rechtliche Rahmenbedingungen, Aufgaben an die Miliz und Struktur – unter breiter Einbindung der nach der Geschäftseinteilung verantwortlichen Stellen und Vertretern der Miliz aller Ebenen beauftragt. Die Bearbeitungen werden Ende 2014 abgeschlossen.
Zu 5:
Ja.
Zu 14 bis 16:
Der Auftrag zur Vorlage einer Planungsabsicht über die Zusammenführung der derzeit unterschiedlichen Ausbildungsabläufe der Offiziers- und Unteroffiziersanwärter zu einem Ausbildungsgang wurde erteilt. Die Implementierung kann ab Herbst 2016 erfolgen.
Zu 17 bis 20:
Informationen über Milizverwendungen werden im Rahmen von Informationsveranstaltungen zur Umfassenden Sicherheitsvorsorge, der Militärischen Landesverteidigung und über das Österreichische Bundesheer im Allgemeinen vermittelt. Konkret erfolgt dies auch durch Ausweitung der Anzahl und Tätigkeit von Informationsoffizieren (InfoO) an Schulen. Ein solches Angebot wird den Bildungseinrichtungen regelmäßig und aktiv angeboten.
Zu 21:
Nein.
Zu 22:
Entfällt.
Zu 25 und 26:
Auf der Internetplattform des ÖBH wurde bereits eine „Optimierungsbox“ installiert. Damit können diverse Anliegen mittels interaktiven Formulars eingebracht und zeitnah an die fachzuständigen Dienststellen weitergeleitet werden, welche direkt und zeitnah mit der Einbringerin bzw. dem Einbringer in Kontakt treten.
Zu 27:
Keine.
Zu 28 bis 31:
Derzeit werden verschiedene Aspekte einer legistischen Umsetzung der in Rede stehenden Maßnahmen geprüft.