1109/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Europa, Integration und Äußeres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2014 unter der ZI. 1163/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unrechtmäßige Bevorzugung der VIS gegenüber anderen Schulen in freier Trägerschaft“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das von Ihnen zitierte Gutachten von Professor Dr. Karl Vrba ist den Expertinnen und Experten im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) nicht bekannt und war auch nicht der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage beigefügt.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Das Völkerrechtsbüro des BMEIA hat gemeinsam mit anderen Rechtsdiensten der Bundesverwaltung die Frage der Rechtmäßigkeit der Unterstützung der Vienna International School (VIS) überprüft und keinen Widerspruch mit der geltenden Rechtsordnung festgestellt.

Die Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass - sollte es sich im vorliegenden Fall um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handeln - diese eine bestehende Beihilfe im Sinne von Artikel 108 AEUV darstellen würde, da die Finanzierung der Privatschulen bereits im Jahr 1990 und damit vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union geregelt wurde. Die Regelung kann daher jedenfalls nicht rückwirkend in Frage gestellt werden.

 

Bei der Beurteilung der Situation der VIS ist darüber hinaus der sich aus den Verpflichtungen des VN-Amtssitzes Wien ergebende bevorzugte Zugang von Kindern der Bediensteten internationaler Organisationen zur VIS zu berücksichtigen, die sie von anderen Schulen unterscheidet. In diesem Sinne hat sich zuletzt auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon in einem Brief direkt an Bundespräsident Dr. Heinz Fischer gewandt und nachdrücklich auf die Bedeutung einer langfristigen Lösung für die VIS hingewiesen und die Schulfrage als entscheidenden Faktor für die Ansiedelung der VN-Organisationen in Wien bezeichnet.

Derzeit laufen Gespräche darüber, wie eine österreichische Unterstützung für die VIS im Sinne einer kohärenten Amtssitzpolitik nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages gestaltet werden kann.