1110/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Europa, Integration und Äußeres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2014 unter der ZI. 1165/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria aus den Jahren 2011/12 und 2012/13, die auf deren Webseite unter „Publikationen“ einsehbar ist.

Zu den Fragen 2, 4 und 17:

Gemäß den von den Bundesländern für 2012 vorgelegten Schlussberichten wurden im Kindergartenjahr 2012/13 52.728 Neuzugänge und 27.463 Kinder mit Förderbedarf aus dem Vorjahr getestet (ohne Tirol, das aufgrund der Ratifikation zu einem späteren Zeitpunkt keine Daten für 2012 vorlegen konnte). Im ersten Jahr der sprachlichen Frühförderung im Sinne der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (im Weiteren: Vereinbarung) wurden bei insgesamt 80.191 Kindern zwischen drei und sechs Jahren Sprachstandsfeststellungen durchgeführt.

 

Bundes­

land

 

2012/13 getestet

Kinder mit

Förderbedarf

2012/13

Kinder mit Förderbedarf 2012/13 in %

B

Getestete Neuzugänge

21

7

33,33%

Kinder mit Förderbedarf 2011/12; 2012/13 neuerlich getestet

2.434

636

26,13%

K

Getestete Neuzugänge

69

69

100,00%

Kinder mit Förderbedarf 2011/12; 2012/13 neuerlich getestet

380

380

100,00%

Getestete Neuzugänge

13.382

2.939

21,96%

Kinder mit Förderbedarf 2011/12; 2012/13 neuerlich getestet

23.501

3.477

14,80%

Getestete Neuzugänge

3.085

1.652

53,55%

S

Getestete Neuzugänge

5.588

1.738

31,10%

ST

Getestete Neuzugänge

15.695

1.607

10,24%

V

Getestete Neuzugänge

3.758

1.365

36,32%

Kinder mit Förderbedarf 2011/12; 2012/13 neuerlich getestet

1.148

685

59,67%

W

Getestete Neuzugänge

11.130

4.143

37,22%

Ö

gesamt

(ohne

Tirol)

Getestete Neuzugänge

52.728

13.520

25,64%

Kinder mit Förderbedarf 2011/12; 2012/13 neuerlich getestet

27.463

5.178

18,85%

GESAMT

Getestete

Kinder

mit

Förderbedarf

in %

80.191

18.698

23,32%

 

 

Von den insgesamt 80.191 im Jahr 2012 getesteten Kindern, hatten 23,32% einen Förderbedarf. Von diesen 18.698 Kindern, bei denen im Kindergartenjahr 2012/13 Förderbedarf festgestellt wurde, waren 13.520 Neuzugänge (25,64%) und 5.178 Kinder mit Förderbedarf aus dem Vorjahr (18,85%), die 2012/13 erneut getestet wurden.

Eine Zusammenfassung des Evaluierungsschlussberichts 2012 ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) unter „Integration/Download/Publikationen“ abrufbar.

 

Die Angaben der Länder zu den 2013 getesteten Kindern werden derzeit - im Rahmen der Prüfung der vorgelegten Bundesländer-Schlussberichte - noch geprüft und evaluiert.

Zu Frage 3:

Zielgruppe der frühen sprachlichen Förderung und damit auch der zu testenden Altersgruppe ist jene der drei- bis sechsjährigen Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Zu Frage 5:

In der Vereinbarung wird bei den drei- bis sechsjährigen Kindern nicht nach ihrer Muttersprache differenziert.

Zu Frage 6:

Im Kindergartenjahr 2012/13 wurden 27.463 Kinder mit Förderbedarf aus dem Vorjahr (2011/12) neuerlich getestet und nur mehr bei 5.178 von diesen wurde erneut ein Sprachförderbedarf festgestellt.

Zu den Fragen 7 bis 9 und 11:

Die sprachliche Frühförderung im Rahmen der Vereinbarung wird ab 2015 bis Ende 2017 fortgesetzt. Hierfür sind in den letzte Woche beschlossenen Bundesfinanzgesetzen für 2014 und 2015 jeweils 5 Mio. budgetiert.

Zu Frage 10:

Der Ausbau der Kinderbetreuung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA).

Zu den Fragen 12 bis 16:

Die Beantwortung der Frage betreffend die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres fällt nicht in die Vollziehung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA).