1112/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.05.2014
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möglich.
BM für Äußeres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und
Kollegen haben am 27. März 2014 unter der ZI. 1217/J-NR/2014 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Transatlantisches
Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt, wobei ich eingangs festhalten möchte, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) in dieser Frage nicht federführend ist.
Zu den Fragen 1, 2 und 7 und 10:
Die Position der österreichischen Bundesregierung zu den TTIP-Verhandlungen wird fortlaufend unter Federführung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) im Rahmen eines interministeriellen Koordinationsprozesses unter Einbeziehung der Sozialpartner festgelegt und der Europäischen Kommission mitgeteilt.
Ein eigenes Positionspapier des BMEIA zum TTIP und dem TTIP- „Investor State Dispute Settlement“ (ISDS) gibt es nicht, jedoch werden laufend Hintergrundinformationen zum jeweiligen Stand des oben beschriebenen Konsultationsprozesses erstellt.
Zu den Fragen 3 und 8:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die Vollziehungskompetenz des BMEIA.
Zu Frage 4:
Durch das TTIP werden die wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union einschließlich Österreichs berührt.
Zu Frage 5:
Die Verhandlungsführung obliegt auf EU-Seite der Europäischen Kommission (EK). Das BMEIA hat sich in der Vergangenheit stets für eine möglichst transparente Verhandlungsführung eingesetzt.
Das BMEIA verfolgt im Rahmen des interministeriellen Koordinationsprozesses entsprechend des Arbeitsprogramms der Bundesregierung die Linie, bei Beratungen über Handels- und Investitionsabkommen für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards einzutreten. Ziel ist es, die Ratifikation sowie die Umsetzung von Verpflichtungen aus den international anerkannten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie jener aus den internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.
Zu Frage 6:
Die fünfte Verhandlungsrunde hat vom 19. bis 23. Mai 2014 in Arlington, USA stattgefunden. Darüber hinaus hat sich die EK entschlossen, öffentliche Konsultationen zum Thema des Investitionsschutzes im TTIP abzuhalten, die bis 6. Juli 2014 laufen sollen.
Zu den Fragen 9 und 11:
Die TTIP Verhandlungen finden zwischen der EK - Generaldirektion für Handel - und den USA, vertreten durch das Office of the United States Trade Representative, statt. Die Diskussionen finden aufgrund von Dokumenten statt, die von der EK und den USA erstellt werden. Die Dokumente der EU werden von den EU-Mitgliedstaaten kommentiert und liegen dem Nationalrat nach Maßgabe des EU-Informationsgesetzes vor.
Zu Frage 12:
Auf Grund der einschlägigen Beschlüsse wird TTIP als gemischtes Abkommen verhandelt.