1121/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0013-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser und weitere Abgeordnete haben am 27. März 2014 unter der Nr. 1162/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gutachten zur Rechtsmäßigkeit eines Zweitgehalts, das der Präsident des Patentamtes bezieht - erneute Fragestellung wegen Nichtbeantwortung, gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 16 sowie 25 und 26:

Ø  Liegt dem Zweitgehalt, das Patentamts-Präsident Rödler bezieht, ein Vertrag zugrunde?

Ø  Wenn ja: Wer hat diesen Vertrag textlich erstellt?

Ø  Wer hat diesen Vertrag wann konkret mit wem abgeschlossen?

Ø  Falls das bmvit Vertragspartner ist: Wer hat diesen Vertrag für das bmvit unterfertigt?

Ø  Wer war an der Entscheidung über diesen Vertrag im bmvit konkret wie beteiligt?

Ø  Falls das bmvit nicht Vertragspartner ist: in welcher Weise und wann war das bmvit sonst in die Entstehung des Vertrags – z.B.: als Aufsichtsbehörde, - involviert?

Ø  Welche konkrete gesetzliche Grundlage hat dieser Vertrag im Patentamtsgesetz?

Ø  Falls dem Zweitgehalt, das Patentamts-Präsident Rödler bezieht, kein Vertrag zugrunde liegen sollte: auf welcher Grundlage bezieht der Patentamts-Präsident sein „serv.ip“-Zweitgehalt?

Ø  Welche Gutachten haben Sie bzw. ihr Haus zur Frage der Rechtmäßigkeit des „serv.ip“- Zweitgehalts von Patentamts-Präsident Rödler beauftragt?

Ø  Wann haben Sie diese Gutachten a) beauftragt, b) erhalten?

Ø  Bei wem haben Sie diese Gutachten beauftragt?

Ø  Welche Conclusio mit welcher Begründung ziehen diese Gutachten jeweils im Einzelnen (Verhältnis Gesetzestext/Erläuternde Bemerkungen, udgl.) zur Frage, ob das „serv.ip“-Zweitgehalt von Patentamts-Präsident Rödler gesetzeskonform ist?

Ø  Auf welche Rechtsgutachten, Rechtsmeinungen, Judikate etc. aus früheren Jahren wird von den Gutachtern diesbezüglich Bezug genommen?

Ø  Welche Conclusio ziehen die nunmehrigen Gutachten jeweils im Einzelnen zur Frage, ob und für welchen Zeitraum das „Serv.ip“-Zweitgehalt von Patentamts-Präsident Rödler zurückzuzahlen ist?

Ø  Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr Haus wann konkret gesetzt, um diesen Gutachten gemäß für eine gesetzeskonforme Gebarung im Bereich der Leitung des Österreichischen Patentamts und seiner Teilrechtsfähigkeit (serv.ip) zu sorgen?

Ø  Welcher Verfahrensstand ist infolge dieser Maßnahmen derzeit erreicht?

Ø  Auf welches „laufende Verwaltungsverfahren“ haben Sie in ihrer Anfragebeantwortung 15438/AB XXIV.GB „zu Fragen 1 bis 16“ konkret Bezug genommen?

Ø  Welche Schritte sind in diesem Verfahren wann im Einzelnen erfolgt

 

Auf Grund des noch laufenden Verwaltungsverfahrens – die Causa liegt derzeit bei VwGH – ist mir eine Beantwortung dieser Fragen aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Dies bestätigt auch ein im Gegenstand eingeholtes Gutachten des Verfassungsdienstes.

 

 

Zu den Fragen 17 bis 24 und 27:

Ø  Welche Maßnahmen haben Sie bzw Ihr Haus wann im Hinblick auf die übrigen, teilweise kaum weniger brisanten Kritikpunkte des Rechnungshofberichts BUND 2012/7 hinsichtlich der Gebarung von „serv.ip“ – Finanzveranlagungen, üppige Berateraufträge z.B.: beim Projekt ELVIS, … - im Einzelnen konkret gesetzt?

Ø  Welche Ergebnisse hatte insbesondere die im Februar 2013 extern beauftragte Analyse des Veranlagungsportfolios des ÖPA/serv.ip?

Ø  Welche Konsequenzen wurden a) aus der trotz Weisung erfolgten offenen Weigerung des Patentamtspräsidenten, diese Analyse zu unterstützen, b) aus den Ergebnissen dieser Analyse gezogen?

Ø  Können Sie ausschließen, dass der Präsident des Patentamtes öffentliche Gelder (von Amt oder serv.ip) für die rechtliche Beratung für seine gegen bmvit-Anweisung gerichteten Aktivitäten einsetzt?

Ø  Können Sie bestätigen, dass nie ein Entwurf für eine Gesetzesänderung durch den Präsidenten des Patentamtes bzw. auf seine unmittelbare Veranlassung hin an Ihr Ressort herangetragen wurde?

Ø  Ihnen musst die mangelhafte Amtsführung des Präsidenten des Patentamtes bei gleichzeitigem Doppel-Bezug vor der Vertragsverlängerung bekannt gewesen sein. Warum haben Sie dennoch den Vertrag verlängert?

Ø  Werden Sie den Bericht der internen Revision über die Überprüfung der Gebarung des Patentamtes hinsichtlich der Finanzveranlagungen der Öffentlichkeit zugänglich machen? Wenn nein, warum nicht?

Ø  In Ihrer Anfragebeantwortung vom 18.11.2013 teilten Sie mit: „Die Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend das Österreichische Patentamt werden sukzessive geprüft und so weit wie möglich umgesetzt“.

a) Welche dieser seit mindestens 2012 vorliegenden Empfehlungen des Rechnungshofes im Einzelnen wurden bisher wann geprüft?

b) Welche dieser seit mindestens 2012 vorliegenden Empfehlungen des Rechnungshofes im Einzelnen wurden bisher wann umgesetzt?

c) Welche der seit mindestens 2012 vorliegenden, noch nicht geprüften Empfehlungen des Rechnungshofes im Einzelnen werden wann geprüft werden?

d) Welche der seit mindestens 2012 vorliegenden, noch nicht um gesetzten Empfehlungen des Rechnungshofes im Einzelnen werden wann umgesetzt werden?

Ø  Wie ist es möglich, dass das bmvit im Rahmen seiner Aufsicht über das österreichische Patentamt und seine Leitung zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung 2010 „kein(en) Grund, Dr. Rödler nicht wieder zu bestellen“ (vgl. ihre Antwort zu Frage 22 in 15438/AB XXIV. GP) sehen konnte, wo doch z..:B der Rechnungshof zahlreiche Auffälligkeiten in den Jahren 2005 bis 2010 feststellte, etwa einen Liquiditätsengpass im Jahr 2009, und in TZ 17 seiner Berichts auch unumwunden feststellte, dass das bmvit „nicht rechtzeig auf Fehlentwicklungen reagiert“ hatte, was allerdings zugleich heißt, dass diese Fehlentwicklung dem bmvit zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung längst bekannt gewesen sein müss(t)en?

 

Ich verweise auf meine Beantwortung zur Parlamentarischen Anfrage Nr 15919/J vom 18. November 2013.