1124/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Mai 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 27. März 2014 unter der Nr. 1186/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zuwendungen der ÖBB an den VCÖ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 17:
Ø Ist Ihnen bekannt, dass die ÖBB seit längerem beim VCÖ Studien und andere Dienstleistungen beauftragt?
Ø Ist der VCÖ aus Sicht des BMVIT personal- und ressourcenmäßig eine geeignete Einrichtung, um Studien etc. für die ÖBB zu erstellen?
Ø Welche Studien wurden seitens der ÖBB – sowohl der Holding, als auch der Teilunternehmen – beim VCO in den letzten zehn Jahren in Auftrag gegeben?
Ø Mit welchen Kosten – inklusive geldwertiger Leistungen – waren diese Aufträge für die ÖBB-Holding inklusive Teilkonzerne – verbunden?
Ø Wurden die Preise auf Marktkonformität überprüft?
Ø Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ø Wenn nein, weshalb nicht und lässt sich das mit sorgsamen Umgang mit Steuergeld vereinbaren?
Ø Welche Meinungsumfragen wurden seitens der ÖBB – sowohl der Holding, als auch der Teilunternehmen – beim VCÖ in den letzten Jahren in Auftrag gegeben?
Ø Mit welchen Kosten – inklusive geldwertiger Leistungen – waren diese Aufträge für die ÖBB-Holding inklusive Teilkonzerne – verbunden?
Ø Wurden die Preise auf Marktkonformität überprüft?
Ø Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ø Wenn nein, weshalb nicht und lässt sich das mit sorgsamen Umgang mit Steuergeld vereinbaren?
Ø Welche sonstigen Geschäftsbeziehungen sind ÖBB-Holding inklusive Teilkonzerne – in den vergangenen zehn Jahren jeweils eingegangen?
Ø Mit welchen Kosten – inklusive geldwertiger Leistungen – waren diese Aufträge für die ÖBB-Holding inklusive Teilkonzerne – verbunden?
Ø Wurden die Preise auf Marktkonformität überprüft?
Ø Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ø Wenn nein, weshalb nicht und lässt sich das mit sorgsamen Umgang mit Steuergeld vereinbaren?
Das Interpellationsrecht beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe. Es kann jedoch nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden. (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG).
Zu den Fragen 18 und 19:
Ø Welche Studien bzw. andere Leistungen hat das BMVIT beim VCÖ jeweils in den letzten 3 Jahren in Auftrag gegeben?
Ø Weshalb wurde in diesen Fällen das VCÖ als Auftragnehmer ausgewählt?
Ich darf auf meine Anfragebeantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 548/J-NR/2014 verweisen.
Ergänzend dazu hat mein Ressort folgende Leistungen beim VCÖ in Auftrag gegeben:
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Kosten (exkl. USt.) |
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VCÖ Bahntest 2012 |
€ 15.000,00 |
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VCÖ Bahntest 2013 |
€ 15.000,00 |
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Beschäftigungseffekte nachhaltiger Mobilität 2013 |
€ 11.000,00 |
Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig und sinnvoll ist, im Einzelfall externe Beratungsleistungen - wie z.B. seitens des VCÖ - in Anspruch zu nehmen: Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes ExpertInnenwissen im bmvit nicht vorhanden ist; es wird dann eine Expertin oder eine Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Zudem ist es sinnvoll, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten.