1125/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0012-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Mai 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Hauser und weitere Abgeordnete haben am 27. März  2014 unter der Nr. 1187/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erhalt der Pkw-Mautfreiheit für Osttiroler und der Ermäßigungen wie dem Lkw-Osttirol-Tarif auf der Felbertauernmautstraße gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Welche Bedeutung messen Sie der Felbertauern-Mautstraße bei?

Ø  Sind Sie für den Erhalt der bestehenden Mautregelung mit Mautbefreiungen und Vergünstigten?

Ø  Wenn nein, wieso nicht?

Ø  Sind Sie für den Erhalt der Einheimischentarife bei Bergbahnen, Museen, Bädern und ähnlichen Einrichtungen?

Ø  Wenn ja, wie soll dieses Anliegen erreicht werden?

Ø  Wenn nein, wieso nicht?

Ø  Werden Sie sich auch künftighin für den Erhalt der Pkw-Mautfreiheit für Osttiroler und der Ermäßigungen wie dem Lkw-Osttirol-Tarif auf der Felbertauernmautstraße einsetzen?


Bei der Felbertauernstraße handelt es sich nicht um eine Bundesstraße im Sinne des Bundesstraßengesetzes 1971, sondern um eine Privatstraße der Felbertauernstraße-Aktiengesellschaft. Angelegenheiten der Privatstraßen fallen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder. Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Felbertauernstraße-Aktiengesellschaft obliegt dem Bundesminister für Finanzen.