1125/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
![]() |
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Mai 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Hauser und weitere Abgeordnete haben am 27. März 2014 unter der Nr. 1187/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erhalt der Pkw-Mautfreiheit für Osttiroler und der Ermäßigungen wie dem Lkw-Osttirol-Tarif auf der Felbertauernmautstraße gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Welche Bedeutung messen Sie der Felbertauern-Mautstraße bei?
Ø Sind Sie für den Erhalt der bestehenden Mautregelung mit Mautbefreiungen und Vergünstigten?
Ø Wenn nein, wieso nicht?
Ø Sind Sie für den Erhalt der Einheimischentarife bei Bergbahnen, Museen, Bädern und ähnlichen Einrichtungen?
Ø Wenn ja, wie soll dieses Anliegen erreicht werden?
Ø Wenn nein, wieso nicht?
Ø Werden Sie sich auch künftighin für den Erhalt der Pkw-Mautfreiheit für Osttiroler und der Ermäßigungen wie dem Lkw-Osttirol-Tarif auf der Felbertauernmautstraße einsetzen?
Bei der Felbertauernstraße handelt es sich nicht um eine Bundesstraße im Sinne des Bundesstraßengesetzes 1971, sondern um eine Privatstraße der Felbertauernstraße-Aktiengesellschaft. Angelegenheiten der Privatstraßen fallen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder. Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Felbertauernstraße-Aktiengesellschaft obliegt dem Bundesminister für Finanzen.