113/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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ANDRÄ RUPPRECHTER Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0150-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 15. JAN. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Josef A. Riemer, Kolleginnen
und Kollegen vom 22. November 2013, Nr. 157/J, betreffend
EU-Saatgutverordnung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen vom 22. November 2013, Nr. 157/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 3:
Im Vordergrund des Vorschlages der Europäischen
Kommission an den Rat und das Europäische Parlament steht die Erfassung
sämtlichen Saatgutes im Rahmen der Lebensmittelkette. Österreich hat
sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass die
EU-Saatgutregelungen wie bisher nur "zum Zwecke der kommerziellen
Nutzung" angewendet werden. Hier sind sie sinnvoll und notwendig, um die
Sicherung der Qualität und Ertragsgrundlage für kommerzielle Nutzer
wie Landwirtinnen bzw. Landwirte oder Erwerbsgärtnerinnen bzw.
Erwerbsgärtner zu gewährleisten. Dementsprechend unterlag die
Produktion und Vermarktung solchen Saatgutes schon in der Vergangenheit (gemäß
österreichischem Saatgutgesetz) strengen Auflagen.
Nicht betroffen davon bzw. frei von solchen Bestimmungen war und ist der Nachbau von Saatgut durch die Landwirtinnen bzw. Landwirte, ebenso auch die Erhaltung von pflanzengenetischer Ressourcen (PGR) durch diese.
Die Erweiterung des Geltungsbereiches würde nun auch Vereine wie Arche Noah betreffen, die vor allem Saatgut an Privatpersonen verkaufen. Der Vorschlag der EU zur Saatgutverordnung enthält allerdings Ansätze, die der Gewährleistung oder dem Fortbestand der Biodiversität durchaus Rechnung tragen. Allerdings stehen noch langwierige Verhandlungen auf EU-Ebene aus, bis eine abschließende Aussage gemacht werden kann. In der derzeitigen Fassung sind Sonderregelungen für Nischenmärkte und Kleinunternehmer, erleichterte Zulassungsverfahren für Erhaltungssorten und die Befreiung von Genbanken von solchen Regelungen vorgesehen. Jedenfalls wird - von österreichischer Seite aus - diesem Anliegen bei den Verhandlungen besonderes Augenmerk geschenkt werden. Allgemein spricht sich Österreich bei dem Vorschlag für mehr Subsidiarität und weniger Bürokratie aus.
Zu Frage 2:
Die Forderung von NGOs und Arche Noah, bestimmte Saatgutbereiche nur mehr freiwillig zu regeln, wäre eine Lockerung der bereits bestehenden Saatgutbestimmungen und würde im Hinblick auf Liberalisierungsbestrebungen weiter gehen als bereits existierend. Die Aussagen aus den Medien (siehe Präambel der Anfrage), können so nicht bestätigt werden. Der Kommissionsvorschlag enthält keine unmittelbaren Hinweise auf eine Bevorzugung von gentechnisch verändertem oder patentrechtlich geschütztem Saatgut.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die AGES führt eine Genbank (Erhaltung von Samen) für landwirtschaftliche Kulturpflanzen einschließlich von Heil- und Gewürzkräutern. Auf Bundesebene werden Obst und Wein von der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg, Gemüse von der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn sowie Futterpflanzen vom Lehr- und Forschungszentrum Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein erhalten. Darüber hinaus hält die Universität für Bodenkultur sowie die Höhere land- und forstwirtschaftliche Schule St. Florian/Linz eine Obstsammlung. Auf Landesebene sind das Amt der Tiroler Landesregierung, das Landesversuchszentrum Steiermark, Landesversuchszentrum Haidegg, Landwirtschaftliche Fachschule Warth sowie die Landwirtschaftskammer Kärnten aktiv. Auf dem privaten Sektor erhalten bzw. beschäftigen sich insbesondere Züchterfirmen (Saatzucht Donau, Saatzucht Edelhof, Saatzucht Gleisdorf, NÖ Saatbaugenossenschaft), NGO’s bzw. Vereine (Arche Noah, Hortus, u. a.) mit PGR bzw. erhalten diese.
Die bekanntgegebenen Akzessionen (Zugänge zu genetischem Material) finden sich im nationalen Katalog (National Inventory) auf der Homepage http://www.genbank.at.
Es wird weiters auf die erfolgreiche Durchführung des ÖPUL-Programmes „Seltene Landwirtschaftliche Kulturpflanzen“ (SLK) verwiesen, wonach jährlich von rund 3.600 Landwirtinnen bzw. Landwirten auf rund 10.000 ha seltene Arten oder Sorten angebaut werden.
Der Bundesminister: