1137/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

                                                                                                                        BMBF_Logo_Zusatz_RGB

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 26. Mai 2014

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1231/J-NR/2014 betreffend Personalkosten im Ressort, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Folgende Referentinnen und Referenten waren im Zeitraum seit 29. Oktober 2013 bis zum 27. März 2014 in den Kabinetten der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der Bundesministerin für Bildung und Frauen beschäftigt:

 

Zeitraum 29.10.2013 – 15.12.2013

(Kabinett BM Dr. Schmied)

 

Zeitraum 16.12.2013 – 27.3.2014

(Kabinett BM Heinisch-Hosek)

 

MMag. Susanne PREUER, VBG/SV

MMag. Susanne PREUER, VBG/SV

Wolfgang SCHÜCHNER, MSc VBG/SV

Wolfgang SCHÜCHNER, MSc VBG/SV

Dr. Florian SCHULZ, VBG/SV

Mag. Eva SCHIESSL-FOGGENSTEINER, VBG/SV

Mag. Petra HAFNER, VBG/SV

Mag. Verena HOLZER, VBG/SV

Dr. Sven FISLER, VBG/SV

Georg HUFGARD, VBG/SV

Dr. Sirikit AMANN, ALV

Mag. Sigrid NITSCH, VBG/SV

Josef GALLEY, ALV

Mag. Dr. Ursula BAZANT, VBG/SV

Mag. Bernhard PROKOP, ALV

Dr. Julia VALSKY, VBG/SV

Mag. Raimund LANG, ALV

Mag. Andrea BRUNNER, VBG/SV

 

Mag. Ruth ETTL, VBG/SV

 

Mag. Katharina EBHART-KUBICEK, VBG/SV

Anm.: VBG/SV=Vertragsbedienstetengesetz 1948 (inkl. Sonderverträge gemäß § 36 VBG),
ALV=Arbeitsleihvertrag

 

Zu Frage 2:

Die Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen ist mit 20. März 2014 in Kraft getreten. Sie spiegelt die Veränderungen durch die Bundesministerien­gesetz-Novelle 2014 und damit die Ressortumbildung in ein Bundesministerium für Bildung und Frauen verbunden mit dem Wechsel der Bereiche Kunst und Kultur zum Bundeskanzleramt bzw. der Übernahme der Frauenangelegenheiten und Gleichstellung in das Bundesministerium für Bildung und Frauen wider. Die sonstigen Änderungen zur letzten Geschäftseinteilung vom 1. Mai 2013 sind aktualisierender Natur. Es wurden keine neuen Referate, Abteilungen, Gruppen, Stabsstellen oder Sektionen eingerichtet.

 

Zu Frage 3:

An neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der Bundesministerin für Bildung und Frauen wurden Belohnungen in der Höhe von EUR 650,-- bis EUR 1.300,-- ausbezahlt, deren Gesamtsumme im Zeitraum 29. Oktober 2013 bis 27. März 2014 mit EUR 6.850,-- zu beziffern ist.

Die Ausbezahlung dieser Belohnungen hielt sich im Rahmen der ressortüblichen Aktionen, mit denen leistungsbezogene Prämien ausbezahlt werden. Grundsätzlich werden in der Zentral­leitung Belohnungen/Prämien im Hinblick auf die besonderen Leistungen, die im jeweiligen Tätigkeitsfeld der einzelnen Bediensteten erbracht wurden und die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren, zuerkannt. Diese auf alle Bediensteten anzuwendenden Vorgaben gelten daher auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Kabinetts.

 

Zu Frage 4:

Keine bzw. kein der zum Stichtag der Anfragestellung beschäftigte Mitarbeiterin bzw. beschäftigter Mitarbeiter des Kabinetts hat im Zeitraum 29. Oktober 2013 bis 27. März 2014 eine Nebentätigkeit oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktion ausgeübt. Weiters war bezüglich keiner bzw. keines der bzw. des zum Stichtag der Anfragestellung beschäftigten Mitarbeiterin bzw. beschäftigten Mitarbeiters des Kabinetts im Zeitraum 29. Oktober 2013 bis 27. März 2014 eine aufrechte Nebenbeschäftigung gemeldet.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.