1142/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.05.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Wien, 26. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1164/J-NR/2014 betreffend Frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen, die die Abg. Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 17:
Es ist zu bemerken, dass das Kindergartenwesen entsprechend der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung den Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung zugewiesen ist. Der Bund, hier das Bundesministerium für Bildung und Frauen, hat die in den einzelnen Art. 15a BVG-Vereinbarungen mit den Ländern grundgelegten Verpflichtungen im Rahmen seiner Zuständigkeit (für die Ausbildung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und hinsichtlich der Erstellung des Sprachförderbildungsplanes und der Sprachstandsfeststellungsinstrumente sowie der Entwicklung und dem Anbieten von Fortbildungsmaßnahmen) erfüllt und wird dies auch künftig tun. Dies ändert jedoch nichts daran, dass eine Zuständigkeit für Kindergärten wie bemerkt nicht gegeben ist und daher die diesbezüglichen Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen betreffen.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.