1142/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

                                                                                                             

BMBF_Logo_Zusatz_RGB

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 26. Mai 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1164/J-NR/2014 betreffend Frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen, die die Abg. Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 17:

Es ist zu bemerken, dass das Kindergartenwesen entsprechend der bundesverfassungs­rechtlichen Kompetenzverteilung den Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung zugewiesen ist. Der Bund, hier das Bundesministerium für Bildung und Frauen, hat die in den einzelnen Art. 15a BVG-Vereinbarungen mit den Ländern grundgelegten Verpflichtungen im Rahmen seiner Zuständigkeit (für die Ausbildung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und hinsichtlich der Erstellung des Sprachförderbildungsplanes und der Sprachstandsfeststellungs­instrumente sowie der Entwicklung und dem Anbieten von Fortbildungsmaßnahmen) erfüllt und wird dies auch künftig tun. Dies ändert jedoch nichts daran, dass eine Zuständigkeit für Kinder­gärten wie bemerkt nicht gegeben ist und daher die diesbezüglichen Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen betreffen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.