1144/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch
übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0083-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1249/J vom 28. März 2014 der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Entsprechend den §§ 48 ff Börsegesetz ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verpflichtet, auffällige Kursbewegungen hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Marktmissbrauch (Insiderhandel, Marktmanipulation) zu überprüfen. Dies gilt auch für die Kursbildung bei Finanzinstrumenten der Hypo Alpe Adria Bank International AG.
Gleichzeitig ist es jedoch so, dass das Bundesministerium für Finanzen infolge der Organisation der FMA als weisungsfreie und unabhängige Behörde keinen Zugriff auf Aufsichtsdaten hat. Welche Verfahrensschritte die FMA konkret gesetzt hat, ist daher nicht bekannt.
Zu 5.:
Generaldirektor Dr. Picker hat darauf aufmerksam gemacht, dass ein Zahlungsausfall das Vertrauen in den Wert der Haftungen von Gebietskörperschaften negativ beeinflussen könnte. Dies war mit ein Grund, weshalb ich mich auf Basis eines Expertenvorschlags der „Task Force“ gegen eine Insolvenz der Bank entschieden habe. Allerdings bedingt eine Umsetzung dieses Abbaumodells der HBInt, dass alle relevanten Interessengruppen zur Reduktion der Last für den Steuerzahler heranzuziehen sind. In Ergänzung zum Vorschlag der Experten sind daher folgende drei Elemente unverzichtbar:
1) Die Nachrang- und Partizipationskapitalgeber sollen an der Lösung beteiligt werden. In diesem Zusammenhang werden derzeit verschiedene Möglichkeiten am Kapitalmarkt aber auch gesetzliche Maßnahmen geprüft.
2) Es sollen zeitnah Verhandlungen über einen Generalausgleich mit der Bayerischen Landesbank und dem Freistaat Bayern aufgenommen werden.
3) Das Land Kärnten muss seiner Verantwortung gerecht werden und einen substantiellen Beitrag zur Abwicklung der HBInt leisten (Zielgröße 500 Millionen Euro).
Zu 6.:
Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine Informationen zu den diesbezüglichen Motiven der Käufer oder der Verkäufer.
Mit freundlichen Grüßen