1147/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Europa, Integration und Äußeres

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. April 2014 unter der ZI. 1255/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ,,,Wahlbeobachtung‘ des Krimreferendums durch freiheitliche Politiker“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Weltweit werden Wahlen von einer Vielzahl von Organisationen beobachtet. Das Prozedere der Beobachtung richtet sich einerseits nach der Rechtslage des Staates, in dem die Wahlen abgehalten werden, die im Einklang mit den diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen des betreffenden Staates stehen soll, andererseits nach der Methodologie der beobachtenden Organisation selbst.

Es bestehen keine global einheitlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nur Wahlen beobachtet werden können, zu denen Wahlbeobachter offiziell von Regierungen oder nationalen Wahlbehörden eingeladen worden sind.

Das BMEIA nominiert ausschließlich Beobachter für Wahlbeobachtungsmissionen, die vom OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) oder der Europäischen Kommission - EUROPEAID organisiert werden.

Ein vollständiger Überblick über alle Organisationen, die weltweit Wahlen beobachten, bzw. Informationen über die Art oder Höhe der Finanzierung von Wahlbeobachtungen, die von Dritten organisiert werden, liegen den Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) nicht vor.

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Position des BMEIA in Bezug auf das Referendum auf der Krim ist, dass Österreich das unrechtmäßige Referendum auf der Krim nicht anerkennt.

Private Reisen und Aussagen werden vom besuchten Staat generell auch als solche - und nicht als offizielle Position Österreichs - wahrgenommen.

Zu Frage 4:

Keine.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ein Kontakt mit österreichischen Behörden in der Ukraine oder Russland ist dem BMEIA nicht bekannt ebenso wenig, ob noch andere Abgeordnete durch die belgische NGO vermittelt wurden.