1150/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Familien und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1260/J betreffend "Familienpolitische Datenbank", welche die Abgeordnete Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde am 2.4.2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Derzeit haben die Wissenschaftler des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF), die fachlich Zuständigen in den Verwaltungen auf Bundes- und Länderebene - also insbesondere Fachabteilungen im Bundesministerium für Familien und Jugend, im Bundesministerium für Finanzen und in den Landesregierungen - sowie der Rechnungshof direkten Zugriff.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der Zugriff der Öffentlichkeit ist mittels direkter Anfragen an das ÖIF umfassend gewährleistet.

Die Daten in der Datenbank sind komplex, sodass die Handhabung gute Kenntnisse voraussetzt. Auch lassen sich konkrete Fragen durch das ÖIF leichter beantworten. Ein direkter Zugriff der interessierten Öffentlichkeit auf die Datenbank ist daher nicht sinnvoll.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Personal- und Sachkosten für die Entwicklung, Recherche, Erstellung, Errichtung und Aktualisierung seit Projektbeginn (2009) bis inkl. 2013 betragen: 148.046 €.

Für 2014 ist für die laufende Aktualisierung, Wartung und Anfragebetreuung im Rahmen des ÖIF-Fördervertrags eine Förderung in Höhe von 19.990 € vorgesehen.


 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Bis auf Wien haben sämtliche Bundesländer Daten zur Verfügung gestellt, die jedoch in             unterschiedlicher Vollständigkeit vorliegen. Für einzelne Maßnahmen der Länder, die budgetär im Detail nicht abgrenzbar sind, ist das Gesamtvolumen für familienpolitische Leistungen erfasst.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Familienpolitische Datenbank ist u.a. ein Informations- und Serviceangebot an Bund und   Länder, das auch für Abfragen genutzt wird.

Die Länder werden im Rahmen der Landesfamilienreferentenkonferenz regelmäßig über das   Projekt und dessen Nutzen informiert.

Da es sich um ein Angebot handelt, sind "Maßnahmen gegen eine Verweigerung" weder          vorgesehen noch möglich. Die Konsequenz einer Verweigerung ist jedoch, dass die betreffenden Länder in den Auswertungen nicht aufscheinen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Das ÖIF beschreibt die Zusammenarbeit mit dem BMF als sehr gut. Das BMF wirkt an der       Aktualisierung der Datenbank mit und gibt Budgetzahlen direkt an das ÖIF weiter.

Darüber hinaus haben die Arbeiten an der Familienpolitischen Datenbank auch einen Nutzen für die Transparenzdatenbank des BMF gebracht. Beispielsweise wurde für die                                 Transparenzdatenbank auf die vom ÖIF erstellte Kategorisierung der Länderleistungen             zurückgegriffen, auch finden immer wieder Abstimmungsgespräche und ein                                   Informationsaustausch zwischen dem ÖIF und dem BMF statt.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Landesfamilienreferentenkonferenz ist aus Sicht des BMFJ ein zweckmäßiges Gremium,   familienpolitische Maßnahmen zwischen Bund und Ländern abzustimmen. Es wird, wie vom Rechnungshof empfohlen, einen permanenten Tagesordnungspunkt "Austausch über aktuelle familienpolitische Vorhaben zwischen Bund und Ländern" bereits ab der heurigen                     Landesfamilienkonferenz geben.

 


 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Das ÖIF hat in einer Expertise zum Thema für das BMFJ festgehalten, dass die Länderleistungen dort ansetzen, wo die Bundesleistungen aufhören, also keine Überschneidungen von Leistungen erkennbar sind bzw. dass die Bundesleistungen von universellen, finanziellen Leistungen          dominiert sind, während auf Länderebene bedarfsorientierte Leistungen wichtig sind.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Während das Schulstartgeld des Bundes für jedes Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren ausgezahlt wird, sind die genannten Leistungen der Bundesländer in Tirol, Oberösterreich und dem  Burgenland an spezifische Voraussetzungen (Einkommenshöhe, Schuleintritt) geknüpft und sind als  Ergänzungsleistungen, die die Länder im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenz auszahlen, zu sehen.

Ein Ausgleich, der aufgrund unterschiedlich ausgestalteter Länderleistungen nötig wäre, kann aus verfassungsrechtlichen Gründen  nicht durch regionale Reduzierung bzw. Erhöhung der           Bundesleistungen erfolgen.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Das (Teil-)Ziel, den Überblick über die familienpolitischen Maßnahmen in Österreich zu erhalten, wird mit der Familienpolitischen Datenbank und deren laufender Aktualisierung bereits erreicht.

Dass auch die Länder die Datenbank nutzen und brauchen, lässt sich aus erfolgten Anfragen   erkennen.

Darüber hinaus trägt der vorgesehene Informationsaustausch im Rahmen der                           Landesfamilienreferentenkonferenz ebenfalls zur Zielerreichung bei.

 

Ergänzend wird hinzugefügt, dass ein spezieller Fokus der Familienpolitischen Datenbank auf dem wissenschaftlichen Nutzen liegt, wobei valide Daten als Basis für wissenschaftliches Arbeiten    dienen.

Dazu wird angemerkt, dass die Datenbank auch zu diesem Zwecke bereits genutzt wurde. Denn die Abfragemöglichkeiten in der familienpolitischen Datenbank erlauben es, die Entwicklung von Einzelmaßnahmen inklusive den Reformen seit deren Einführung (rückwirkend bis 1990), mit   Verweis zur Rechtsquelle auszuweisen.