1150/AB XXV. GP
Eingelangt am 30.05.2014
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möglich.
BM für Familien und Jugend
Anfragebeantwortung
in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1260/J betreffend "Familienpolitische Datenbank", welche die Abgeordnete Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde am 2.4.2014 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Derzeit haben die Wissenschaftler des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF), die fachlich Zuständigen in den Verwaltungen auf Bundes- und Länderebene - also insbesondere Fachabteilungen im Bundesministerium für Familien und Jugend, im Bundesministerium für Finanzen und in den Landesregierungen - sowie der Rechnungshof direkten Zugriff.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der Zugriff der Öffentlichkeit ist mittels direkter Anfragen an das ÖIF umfassend gewährleistet.
Die Daten in der Datenbank sind komplex, sodass die Handhabung gute Kenntnisse voraussetzt. Auch lassen sich konkrete Fragen durch das ÖIF leichter beantworten. Ein direkter Zugriff der interessierten Öffentlichkeit auf die Datenbank ist daher nicht sinnvoll.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Personal- und Sachkosten für die Entwicklung, Recherche, Erstellung, Errichtung und Aktualisierung seit Projektbeginn (2009) bis inkl. 2013 betragen: 148.046 €.
Für 2014 ist für die laufende Aktualisierung, Wartung und Anfragebetreuung im Rahmen des ÖIF-Fördervertrags eine Förderung in Höhe von 19.990 € vorgesehen.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Bis auf Wien haben sämtliche Bundesländer Daten zur Verfügung gestellt, die jedoch in unterschiedlicher Vollständigkeit vorliegen. Für einzelne Maßnahmen der Länder, die budgetär im Detail nicht abgrenzbar sind, ist das Gesamtvolumen für familienpolitische Leistungen erfasst.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Familienpolitische Datenbank ist u.a. ein Informations- und Serviceangebot an Bund und Länder, das auch für Abfragen genutzt wird.
Die Länder werden im Rahmen der Landesfamilienreferentenkonferenz regelmäßig über das Projekt und dessen Nutzen informiert.
Da es sich um ein Angebot handelt, sind "Maßnahmen gegen eine Verweigerung" weder vorgesehen noch möglich. Die Konsequenz einer Verweigerung ist jedoch, dass die betreffenden Länder in den Auswertungen nicht aufscheinen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Das ÖIF beschreibt die Zusammenarbeit mit dem BMF als sehr gut. Das BMF wirkt an der Aktualisierung der Datenbank mit und gibt Budgetzahlen direkt an das ÖIF weiter.
Darüber hinaus haben die Arbeiten an der Familienpolitischen Datenbank auch einen Nutzen für die Transparenzdatenbank des BMF gebracht. Beispielsweise wurde für die Transparenzdatenbank auf die vom ÖIF erstellte Kategorisierung der Länderleistungen zurückgegriffen, auch finden immer wieder Abstimmungsgespräche und ein Informationsaustausch zwischen dem ÖIF und dem BMF statt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Landesfamilienreferentenkonferenz ist aus Sicht des BMFJ ein zweckmäßiges Gremium, familienpolitische Maßnahmen zwischen Bund und Ländern abzustimmen. Es wird, wie vom Rechnungshof empfohlen, einen permanenten Tagesordnungspunkt "Austausch über aktuelle familienpolitische Vorhaben zwischen Bund und Ländern" bereits ab der heurigen Landesfamilienkonferenz geben.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Das ÖIF hat in einer Expertise zum Thema für das BMFJ festgehalten, dass die Länderleistungen dort ansetzen, wo die Bundesleistungen aufhören, also keine Überschneidungen von Leistungen erkennbar sind bzw. dass die Bundesleistungen von universellen, finanziellen Leistungen dominiert sind, während auf Länderebene bedarfsorientierte Leistungen wichtig sind.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Während das Schulstartgeld des Bundes für jedes Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren ausgezahlt wird, sind die genannten Leistungen der Bundesländer in Tirol, Oberösterreich und dem Burgenland an spezifische Voraussetzungen (Einkommenshöhe, Schuleintritt) geknüpft und sind als Ergänzungsleistungen, die die Länder im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenz auszahlen, zu sehen.
Ein Ausgleich, der aufgrund unterschiedlich ausgestalteter Länderleistungen nötig wäre, kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durch regionale Reduzierung bzw. Erhöhung der Bundesleistungen erfolgen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Das (Teil-)Ziel, den Überblick über die familienpolitischen Maßnahmen in Österreich zu erhalten, wird mit der Familienpolitischen Datenbank und deren laufender Aktualisierung bereits erreicht.
Dass auch die Länder die Datenbank nutzen und brauchen, lässt sich aus erfolgten Anfragen erkennen.
Darüber hinaus trägt der vorgesehene Informationsaustausch im Rahmen der Landesfamilienreferentenkonferenz ebenfalls zur Zielerreichung bei.
Ergänzend wird hinzugefügt, dass ein spezieller Fokus der Familienpolitischen Datenbank auf dem wissenschaftlichen Nutzen liegt, wobei valide Daten als Basis für wissenschaftliches Arbeiten dienen.
Dazu wird angemerkt, dass die Datenbank auch zu diesem Zwecke bereits genutzt wurde. Denn die Abfragemöglichkeiten in der familienpolitischen Datenbank erlauben es, die Entwicklung von Einzelmaßnahmen inklusive den Reformen seit deren Einführung (rückwirkend bis 1990), mit Verweis zur Rechtsquelle auszuweisen.