1157/AB XXV. GP
Eingelangt am 04.06.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0089-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1265/J vom 4. April 2014 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
In Österreich ansässige Personen, die aus nichtselbständigen Tätigkeiten Einkünfte in Schweizer Franken bezogen haben, hatten spruchgemäß insgesamt folgende Steuerbeträge zu entrichten (Beträge in Millionen Euro):
|
Jahr |
Anzahl der Personen |
Betrag |
|
2007 |
13.200 |
52 |
|
2008 |
13.100 |
57 |
|
2009 |
11.500 |
51 |
|
2010 |
10.800 |
61 |
|
2011 |
10.700 |
78 |
|
2012 |
11.100 |
81 |
Zu 2.:
Die Vergütung, die von der Schweizer Eidgenossenschaft an die Republik Österreich geleistet wurde, betrug für die Kalenderjahre 2007 bis 2012 (Beträge in Millionen Euro):
|
Jahr |
Betrag |
|
2007 |
3 |
|
2008 |
4 |
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2009 |
5 |
|
2010 |
5 |
|
2011 |
5 |
|
2012 |
6 |
Zu 3.:
Die allfällige Aufnahme von Neuverhandlungen des Prozentsatzes der jährlichen Vergütungszahlung in Höhe von 12,5% der schweizerischen Steuereinnahmen aus der unselbständigen Arbeit hängt gemäß Z 4 des Schlussprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft von der Änderung der Relation der Grenzgängerbewegungen zwischen den Vertragsstaaten ab, nicht hingegen von der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, der Steuererhebung bzw. der Änderung des Steuertarifs, zumal diese Parameter auch automatisch die Höhe der Vergütungszahlung an Österreich nach oben hin beeinflussen.
Zu 4.:
Diesbezügliche Schätzungen liegen derzeit nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen