1157/AB XXV. GP

Eingelangt am 04.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am     Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0089-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1265/J vom 4. April 2014 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

In Österreich ansässige Personen, die aus nichtselbständigen Tätigkeiten Einkünfte in Schweizer Franken bezogen haben, hatten spruchgemäß insgesamt folgende Steuerbeträge zu entrichten (Beträge in Millionen Euro):

Jahr

Anzahl der Personen

Betrag

2007

13.200

52

2008

13.100

57

2009

11.500

51

2010

10.800

61

2011

10.700

78

2012

11.100

81






Zu 2.:

Die Vergütung, die von der Schweizer Eidgenossenschaft an die Republik Österreich geleistet wurde, betrug für die Kalenderjahre 2007 bis 2012 (Beträge in Millionen Euro):

Jahr

Betrag

2007

3

2008

4

2009

5

2010

5

2011

5

2012

6

 

Zu 3.:

Die allfällige Aufnahme von Neuverhandlungen des Prozentsatzes der jährlichen Vergütungszahlung in Höhe von 12,5% der schweizerischen Steuereinnahmen aus der unselbständigen Arbeit hängt gemäß Z 4 des Schlussprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft von der Änderung der Relation der Grenzgängerbewegungen zwischen den Vertragsstaaten ab, nicht hingegen von der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, der Steuererhebung bzw. der Änderung des Steuertarifs, zumal diese Parameter auch automatisch die Höhe der Vergütungszahlung an Österreich nach oben hin beeinflussen.

 

Zu 4.:

Diesbezügliche Schätzungen liegen derzeit nicht vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen