1168/AB XXV. GP

Eingelangt am 06.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am 4.Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0090-I/4/2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1277/J vom 9. April 2014 der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Finanzpolizei hat im Jahre 2013 insgesamt 36.467 Betriebe überprüft und als Resultat daraus unter anderem 14 Anträge auf Entzug der Gewerbeberechtigung gemäß § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erstattet.

BUNDESLAND

ANTRÄGE

BRANCHE

Salzburg

1

Gastronomie

Tirol

1

Reinigungsgewerbe

Oberösterreich

1

Sonst. Bautätigkeiten

Niederösterreich

1

Gastronomie

Wien

1

Hochbau

Wien

1

Sonst. Hochbau

Wien

2

Sonst. Bautätigkeiten

Wien

1

Kfz-Handel und -Reparatur

Wien

5

Gastronomie


Zu 3. bis 7.:

§ 30a AuslBG sieht für die Abgabenbehörde und damit für die Finanzpolizei keine Parteistellung vor, somit können Rechtsmittel seitens der Abgabenbehörde nicht ergriffen werden. Das bedeutet weiters, dass die Bezirksverwaltungsbehörden die Finanzpolizei bzw. die Abgabenbehörde am abzuführenden Verfahren nicht beteiligen, auch der Verfahrensausgang wird nicht mitgeteilt. Daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 8. bis 11.:

Die Finanzpolizei hat bei ihren Kontrollen im Jahr 2013 insgesamt 9.798 illegal beschäftigte Ausländer festgestellt.

BUNDESLAND

PERSONEN

Burgenland

486

Kärnten

484

Niederösterreich

1.739

Oberösterreich

1.833

Salzburg

970

Steiermark

1.584

Tirol

752

Vorarlberg

208

Wien

1.731

nicht zugewiesen

11

Summe

9.798

Eine Auswertung nach Branche und darüber, wie viele Asylwerber bei illegaler Beschäftigung angetroffen wurden, kann nicht automationsunterstützt vorgenommen werden. Den Fragen 9. bis 11. entsprechende Daten sind zwar im jeweiligen Einzelfall gespeichert, können aber nicht in der gewünschten Qualität und nur unter Aufbietung eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes ausgewertet werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Spindelegger eh.