117/AB XXV. GP

Eingelangt am 21.01.2014
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0276-I/A/15/2013

Wien, am 21. Jänner 2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 130/J des Abgeordneten Walter Rauch und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Finanzen zur parlamentarischen Anfrage Nr. 129/J.

 

Fragen 6 bis 9 und 18:

Im Zeitraum 1. Jänner bis 20. November 2013 standen 23 Businesskarten und 140 Einzelkarten zur Verfügung. Die Verwendung erfolgte nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse.


Schon bisher durften Taxis nur dann in Anspruch genommen werden, soweit dies dienstlich unbedingt erforderlich war und keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen. Dies gilt auch zukünftig.

 

Fragen 10 bis 15:

Die Kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten. Die Verwendung für dienstfremde bzw. private Zwecke kann ausgeschlossen werden. Allfällige Konse-quenzen einer Verwendung für dienstfremde bzw. private Zwecke wären disziplinar-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.

 

Fragen 16 und 17:

Für das gesamte Ressort wurden im Zeitraum 1. Jänner bis 20. November 2013 für Taxifahrten Kosten (soweit bereits abgerechnet) in Höhe von € 22.579,20 aufgewendet. Eine Aufteilung auf einzelne Mitarbeiter/innen ist aus verwaltungs-ökonomischen Gründen nicht möglich.